Beiträge von Graubär1979 im Thema „EU Re-Import ohne es zu wissen, was denkt ihr?“

    Ich habe in Deutschland bei einem deutschen Händler bestellt.

    Demzufolge solltest Du auch ein deutsches Modell bekommen, es sei denn Dein Händler ist ein EU-Importeur. Da muss es aber explizit erwähnt sein.

    Also eine FIN gibt es egal für welches Land das Auto bestimmt ist?

    Eine FIN hat jedes Auto. Anhand der FahrzeugIdentifikationsNummer (wie eine Seriennummer) sind im System alle wichtigen Daten hinterlegt. Produktionsort, Modelljahr, Ausstattung, Getriebe usw.

    Nein habe nie geschrieben das ich das Auto schon habe. Es ist noch nicht gebaut! Wo bekomme ich die FIN her? Habe keine.

    Von Deinem Händler. Der guckt im System nach ob das Fzg schon produziert wurde. Oftmals vergehen Wochen von der Produktion bis zur Auslieferung.


    Aber dann wäre es ja kein Reimport was der Händler Dir gibt wenn Du ehe im Ausland bestellt hast. Wenn Du z.B. in PL bestellt hast bei einem polnischen Skoda-Händler bekommt der auch einen Wagen der für Polen hergestellt wurde.

    ...die wollten sie mir nicht beantworten weil ich in einem anderem EU Land bestellt habe.

    Ich habe das Auto noch nicht erhalten, ist erst bestellt.

    Das verstehe ich jetzt irgendwie nicht. Jetzt schreibst Du "ist erst bestellt" und oben hast Du Fragen dazu. Demzufolge schlussfolgere ich, der Wagen ist schon gebaut und Du hast Dich mit Deiner FIN bei S.A.D. informiert.


    Gib mal Deine FIN in die MySkoda App ein und schaue nach für welches Land Dein Fzg produziert wurde. Und hier https://carinfo.kiev.ua/cars/vin/skoda/vin_check kannst Du Deine Ausstattung checken wenn Du Erwin nicht gerade hast bzw. bezahlen willst.


    Nicht das sich Dein Händler in der FIN geirrt hat :/

    Ich teile die Meinung von jaundna


    Da Du vermutlich bei einer deutschen Skoda Vertragswerkstatt gekauft hast, muss er Dir auch ein für das Land vorgesehene Model übergeben. Es sei denn, das im Kaufvertrag (auch gerne in den kleingedruckten AGBs) etwas anderes geregelt ist.


    Für den Fall eines Verkaufs von einem EU-Fzg muss man nicht vermerken. Lediglich auf Nachfrage muss man wahrheitsgemäß antworten. https://www.anwaelte-giessen.d…hrzeug-rechtlich-gesehen/