Beiträge von CP13577 im Thema „Dashcam“

    Die Polizei filmt erst dann, wenn mit einer konkreten Gefährdung gerechnet werden muss. Und dann müssen die Daten in einer festgelegten Frist wieder gelöscht werden. Genauso gibt es gesetzliche Grundlagen für in der Öffentlichkeit installierte Kameras. Einfach "drauflosfilmen" ist für die Kommunen nicht drin. Für Privatpersonen gilt das Bundesdatenschutzgesetz; Für Behörden (Polizei und Kommunen) der Länder die entsprechenden Landesdatenschutzgesetze.