Das tatsächliche Gewicht ist ausschlaggebend, also die 1828 kg.
Beiträge von Thomas2018 im Thema „Fragen vor Kauf“
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Kodiaq L&K mit 110 kW, DSG und ohne Allrad in Buchstabe G der Wert 1.686 kg eingetragen
Wenn das der Fall ist, kannst du mit einem Wohnwagen hintendran nur dann 100 km/h fahren, wenn der Wohnwagen ein zulässiges Gesamtgewicht von max. 1686 kg hat.
ZitatDie technischen Voraussetzungen sind:
- Ihr Auto ist mit ABS ausgestattet
- Der Anhänger ist für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet
- Die Anhängerreifen sind für 120 km/h ausgelegt und haben wenigstens den Geschwindigkeitsindex L
- Die Reifen sind jünger als sechs Jahre
Außerdem müssen bestimmte Masseverhältnisse zwischen Anhänger und Zugfahrzeug eingehalten werden. Die gesetzlich zulässige Gesamtmasse des Anhängers zu berechnen, ist ein wenig kompliziert.
Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers, der mit 100 km/h betrieben werden soll, hängt vom Leergewicht des Zugfahrzeugs ab ( x mal Leergewicht). Den Faktor X, mit dem das Leergewicht zu multiplizieren ist, entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.
Technische Ausrüstung des Anhängers
ohne hydraulische Stoßdämpfer mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern Wohnwagen andere Anhänger 0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2* Die mit „*“ versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden, wenn:
- der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
ausgerüstet ist.
Das habe ich von einer Infoseite beim TÜV.
Das ganze Thema noch etwas genauer.
Unser Kodiaq wiegt 1775 kg und für unseren Pferdehänger käme der Faktor 1,1 zur Geltung; das wären dann 1952,5 kg. Unser Pferdehänger hat eine zuläsige Gesamtmasse von 2000 kg. Wir dürfen also keine 100 km/h fahren, obwohl es beim Hänger eingetragen ist.
Der Kodiaq hat ja eine Gespannstabiliserung. Ich weiss nicht, ob man die nachträglich noch in die Papiere eintragen lassen kann, oder ob mit "geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem" noch etwas anderes gemeint ist. Vielleicht ist es auch einfacher eine "geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung" oder "einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem" am Hänger nachzurüsten. Da habe ich mich noch nicht schlau gemacht.