Beiträge von Riesenpizza im Thema „KFZ Steuer ab 01.01.2021“

    So einfach, wie Du das hier schreibst, ist das in der Praxis nicht.


    Grundsätzlich gilt, dass Du dem Verkäufer erst einmal Fahrlässigkeit nachweisen musst, wobei hier auch noch nach

    leichter und grober unterschieden wird.


    In Zeiten von Corona dürfte der Nachweis von Fahrlässigkeit aber ziemlich schwer sein bzw. werden, denn jeder Käufer

    sollte sich bewusst sein, dass es durch "Corona bedingte" Werksschließungen immer zu Verzögerungen kommen kann

    und das beim Autokauf auch entsprechend berücksichtigen.


    Hier mal ein ein Link zu einem Artikel des ADAC:


    https://www.adac.de/verkehr/ab…uf/lieferverzug-neuwagen/