Beiträge von Moersche im Thema „KFZ Steuer ab 01.01.2021“

    Stimmt natürlich, in diesen Zeiten ist das keine einfache Sache. Hast Du absolut Recht. Kommt dann drauf an, was der Verkäufer zu dem damaligen Zeitpunkt zu den Verzögerungen gewusst hat. Naja, noch ist das kein Thema und wirds hoffentlich auch nicht.

    Natürlich kann man das.

    Ist der unverbindliche Liefertermin um mind. 6 Wochen überschritten, kannst Du den Händler in Lieferverzug setzen und Ihn auffordern innerhalb einer angemessenen Nachfrist, normal sind 2 Wochen, das bestellte Fahrzeug zu liefern. Der Käufer kann dann vom vertrag zurücktreten oder Schadenersatz verlangen.

    Typische Schadenspositionen sind in diesem Falle

    • Mehrkosten, welche infolge des Kaufes eines Ersatzfahrzeuges bestehen,
    • der Verlust eines auf das Altfahrzeug gewährten Rabatt,
    • der Ausfallschaden bis zur Ersatzbeschaffung
    • entgangener Gewinn
    • Porto, Telekommunikationskosten
    • Bereitstellungskosten eines Anschaffungskredits für das Fahrzeug
    • Rechtsverfolgungskosten
    • etwaige Steuernachteile.


    Quellen:

    https://www.unfallrechtler-stu…ufrecht-a-z/lieferverzug/

    https://www.rokpartner.de/ratg…ugssch%C3%A4den%20fordern.

    Oh je..nicht missverstehen.. :saint:Natürlich nicht wegen den kleinen Beträgen. Das ist klar.

    Es würde sich im neuen Jahr aber um über 1000€ handeln. Dann würde ich es zumindest wohl versuchen.

    Warum jucken euch überhaupt 100 oder sogar 200€ mehr im Jahr bei einem Listenpreis von ca. 50.000€ für die Karre??


    Schadensersatz beim Hersteller einfordern, weil der Staat die Steuer anhebt...? Soll das ernst gemeint sein...?😅😆

    1. Weil ich davon lieber 10 Kästen Bier kaufen würde. :P

    2. Hast Du wohl falsch verstanden..

    Nicht, weil die Steuer angehoben wird, sondern weil durch nicht eingehaltene Liefertermine zusätzliche Kosten entstehen. Das ist rechtlich eine klare Sache und in den allgemein gültigen Neuwagenverkaufsbedingungen klar geregelt. Diese zusätzlichen Kosten können verschiedener Art sein, u. a. auch eine höhere Steuer als zum vereinbarten Liefertermin.

    Hab mal den Beitrag von digit aus einem Nachbarthread kopiert und zum 2.0 TSI abgewandelt.

    CO2 nach WLTP 196 gr


    Zulassung 2021:

    2000ccm: 20x2 Euro = 40 Euro


    (20x2 Euro) + (20x2,20 Euro) + (20x2,50 Euro) + (20x2,90 Euro) + (20x3,40 Euro) + (1x4 Euro) = 264 Euro + 40 Euro = 304 Euro


    CO2-AusstoßSteuerbetrag pro g/km CO2

    96 bis 115 g/km CO2 2,00 Euro

    116 bis 135 g/km CO2 2,20 Euro

    136 bis 155 g/km CO2 2,50 Euro

    156 bis 175 g/km CO2 2,90 Euro

    176 bis 195 g/km CO2 3,40 Euro

    ab 195 g/km CO2 4,00 Euro

    Ich werde mich die Tage mit dem Thema genauer beschäftigen. Aber meines Wissens nach, kann man den Vertrag kündigen oder aber Schadenersatz geltend machen, sollten durch den Lieferverzug Mehrkosten entstehen. Das wären dann 2021 höhere kfz- und Mehrwertsteuer.

    Aber will nicht zu sehr vom Thema abweichen.

    Also greift die neue Berechnungsformel 2021 nur für die Neuzulassungen. Die diesjährigen Zulassungen werden nächstes Jahr also nicht teurer?! Gut.. , das wir mir bis jetzt nicht ganz klar.. Geht hierbei um Schadensersatzansprüche, sollte der Wagen dieses Jahr nicht mehr geliefert werden.

    Heißt bei meiner Konfiguration 196g/km entspricht 242€ wenn ich ihn noch dieses Jahr zulasse, und zwar für den Rest seiner Lebenszeit in Deutschland.


    Hab gerade noch die für nächstes Jahr berechnet: 304€

    Na ja 62€ mehr....