Beiträge von papamia im Thema „Gewährleistungsansprüche ggü. Händler?“

    Da muss man unterscheiden.


    Gewährleistung ist ein Anspruch, den man nur gegenüber dem eigentlichen Verkäufer geltend machen kann. Dazu gibt es in den ersten 6 Monaten das Instrument der Beweislastumkehr. Das heißt man geht davon aus, dass der etwaige Mangel bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestand. Der Händler steht dann in der Beweispflicht zu beweisen, dass es nicht so ist.


    Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers, die auch an Bedingungen, wie Inspektion nach Herstellervorschrift geknüpft werden kann. Die Garantie kann bei jeder vom Hersteller zugelassenen Werkstatt geltend gemacht werden.