Gewährleistungsansprüche ggü. Händler?

  • Wie verhält es sich?

    Ich kaufe ein Fhrzg., meinetwegen über ein Inet-Portal.

    Es tritt ein Gewährleistungsfall ein. Ist die Skoda-Werkstatt in meiner Nähe berechtigt, diesen Fall abzuweisen und auf den Händler hinzuweisen, bei dem ich letztendlich das Fhrzg. gekauft habe?

  • Bezüglich Gewährleistung ist in der Regel der Händler verantwortlich wo du das Fahrzeug gekauft hast. Daher habe ich bei mir auch 1 Jahr Garantie dazugekauft. (300km entfernt, freier Händler)

    Wenn es ein Skoda Autohaus ist, kann man sicherlich eine Vereinbarung treffen (schriftlich!) die eine Gewährleistungssache mit einer lokalen Skoda Werkstatt regelt.

    Bedingt gibt es ja noch eine aktive Garantie - einfach individuell abfragen.

    Gruß Stephan

  • Mein Superb war ja ein Reimport den ich über Internet gekauft habe. Bin dann damit zu meinem ortsansässigen Skodahändler, und hab ihm genaun diese Frage gestellt. Aussage war, das innerhalb der EU jeder Wagen gleich behandelt wird, und jeder offizielle Skodahändler Garantieansprüche bearbeiten kann umd muss.

  • Da muss man unterscheiden.


    Gewährleistung ist ein Anspruch, den man nur gegenüber dem eigentlichen Verkäufer geltend machen kann. Dazu gibt es in den ersten 6 Monaten das Instrument der Beweislastumkehr. Das heißt man geht davon aus, dass der etwaige Mangel bereits zum Zeitpunkt der Auslieferung bestand. Der Händler steht dann in der Beweispflicht zu beweisen, dass es nicht so ist.


    Garantie ist eine freiwillige Sache des Herstellers, die auch an Bedingungen, wie Inspektion nach Herstellervorschrift geknüpft werden kann. Die Garantie kann bei jeder vom Hersteller zugelassenen Werkstatt geltend gemacht werden.

  • Moin joma57,


    Gewährleistung und Garantie ist was anderes!

    Garantie - insbesondere die Skoda Garantie ist defenitiv übergreifend.

    Gruß Stephan

  • War für mich alles eins. Aber dafür gibts ja Foren wie dieses. :thumbup:

  • Jeder gewerbliche Verkäufer muss Gewährleistung geben.

    Gruß Stephan

  • Nein, da eben genau nicht. Wenn es ein Neuwagen ist kannst du zwei Jahre lang überall hin...


    Ich bin mit dem Neuwagen kodiaq umgezogen, so wurde aus dem Händler um die Ecke auch ein Händler wo man 350 km fährt zum Abholen...

  • Es ist natürlich von Vorteil innerhalb der Gewährleistung Mängel eben über diese abzuwickeln, für den Fall, dass das Fahrzeug irgendwann gewandelt werden soll, wenn sich der Mangel nicht abstellen lässt. Lässt man natürlich Mängel woanders beheben, dann ist der Verkäufer im Falle einer Wandlung natürlich erstmal fein raus.

  • KF-System

    Hat das Thema geschlossen.