Beiträge von riemen im Thema „Nach Probefahrt ein paar Fragen“

    Es ändert aber nichts an der Betriebssicherheit bzw. dem Betriebsrisiko der Versicherung.

    Nach einer Einzelabnahme beim TÜV würdest du den ja wieder versichert bekommen.

    Ist denn hier kein Anwalt der das mal aufklären kann?;)

    Für die Einstufung der Fahrzeuge bezgl. CO2 Ausstoß, Verbrauch etc, werden die oft genannten Testzyklen herangezogen. Darin ist auch das Anhalten enthalten wo die SSA greift. Deaktivierst du das dauerhaft erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges weil du eine technische Änderung vorgenommen hast, die dazu führt dass die angegebenen Werte so nicht mehr stimmen. Warum das manuell abschaltbare noch zulässig ist, ist wiederum eine andere Frage.

    Wo SKDD und ich abgedriftet waren vom Thema war der Versicherungsschutz. Hier muss man m.M.n. zwischen Betriebserlaubnis und Betriebssicherheit unterscheiden.

    Einfach zusammengefasst: Technische Änderungen am Fahrzeug müssen eine ABE oder Einzelabnahme einer zugelassenen Überwachungsstelle (TÜV GTÜ DEKRA und dergleichen) haben um die Betriebserlaubnis zu erlangen.

    Ich kann aber auch ein Fahrzeug ohne TÜV Versichern aber darf es aber nicht im Straßenverkehr bewegen.


    Als beispiel: Ist deine HU abgelaufen ist dein Auto trotzdem noch versichert.

    bei HU, Werkstatt, Steuer und Betriebserlaubnis bin ich ganz deiner Meinung SKDD Bei der Versicherung würde ich es auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. das wir recht häufig behauptet, da aber keine gefahrerhöhung nach §23 Abs 1 VVG dadurch stattgefunden hat, muss der versicherungsschutz nicht erlöschen. du könntest das ja auch rauskodieren lassen und dich danach um eine sonderzulassung des fahrzeugs bemühen. steuerlich und versicherungstechnisch ne andere nummer aber von der betriebssicherheit her ist nix passiert.

    Wenn jemand anderweitig quellen für mich hat, lass ich mich gerne belehren.

    Aber wir schweifen ab :dugundwech:

    Die Häufigkeit vom Freibrennen hängt ja von vielen Faktoren ab. Vor 10 Jahren galten glaube noch andere Abgas-Normen für die Fahrzeuge. Wenn dementsprechend mehr durch die Abgastechnik aufgereinigt werden muss, sammelt sich auch mehr zum Freibrennen ab. Dann noch andere Motorentechnik, ggf der Zusätzliche SCR-Kat und andere AGR intervalle. Daher kann man glaube keinen richtige Bezug zwischen den Fahrzeugen herstellen.


    joma57 Kann man die Start/Stop-Einstellungen nicht evtl. codieren? Sicherlich nicht CEC-Konform aber technisch möglich?