Beiträge von PaulderPON im Thema „Muss beim Nachrüsten der AHK der Kühler mit gewechselt werden?“

    riemen glaubst du wirklich, das es bei der Genehmigung durch das KBA das einfach ist? Da wird etwas in den Unterlagen der Genehmigung drinn stehen, da bin ich zu 100% überzeugt. Aber das ist ja auch egal. Wenn ím Skoda System nix dazu drinnen steht, dann wird da auch nix sein, meinst du nicht? Was sage denn unsere skoda-MA dazu, OK, vlt. auch Bekannte die bei Skoda Arbeiten.

    @all, das kann ich mir nicht vorstellen!

    Wenn Skoda das so macht, dann muss, z.B.: Westfalia-automotiv das bei Ihren AHKs, die dort zu kaufen sind, darauf verwiesen werden, das die Kühlanlage angepasst werden muss.

    Dies erfolgt nicht!

    Wir haben doch alle drei Kühler im Auto. Einer fürs AUto, einer für die Klimaanlage und einen für den Ölkühler, da kommt kein 4 hinzu, wenn man eine AHK verbaut hat, ab Werk.

    Und in dem E-Teilekatalog gibt es nur zwei Ausführungen, die eine wird durch die andere abgelöst, wenn man mal genauer hinschaut.

    Mein Schrauber im Vertrauen, hat mir auch mitgeteilt, das es hier 'keinerlei' Hinweise seitens Skoda-Auto gibt, auch nicht in den Systemen, die nur Händlern und Vertragswerkstätten haben.