Beiträge von riemen im Thema „Muss beim Nachrüsten der AHK der Kühler mit gewechselt werden?“

    ich glaube dass das KBA sich nicht wirklich drum kümmert ob die motorkühlleistung ausreichend ist. sicherheitsrelevante fragen oder auch finanzielle(steuerliche) werden dort sicherlich mit argus-augen betrachtet. aber ob du dein fahrzeug überbeanspruchst ist dem kba herzlich egal. Denke ich zumindest ;)


    wenn skoda nix drin hat, dann bin ich völlig bei dir.

    ich kann mir aber auch vorstellen, dass es vom motor abhängig ist. wenn du den 1.4tsi drin hast, ist die belastung anders als beim 147kw tdi.

    der leitfaden vom graubär im post 3 sagt was anderes. ganz klarer fall von "kommt drauf an". ;kaputtlachen;

    wie die genauen technischen detaills aussehen würde mich mal interessieren. Fakt ist, dass der Anhängerbetrieb eine höhere Motorlast zur Folge haben kann. Bei meiner C-Klasse vorher sollte von MB bei der Nachrüstung auch der Kühler gewechselt werden.


    Wir haben doch alle drei Kühler im Auto. Einer fürs AUto, einer für die Klimaanlage und einen für den Ölkühler, da kommt kein 4 hinzu, wenn man eine AHK verbaut hat, ab Werk.

    das denke ich auch nicht, aber es gibt verschiedene kühlervarianten mit unterschiedlichen netzlängen, -tiefen, - breiten.

    ob die zusätzlich noch andere radiatoren/wasserpumpen verbauen, würde mich auch interessieren. hat ja alles einen effekt auf die kühlleistung.



    Wenn Skoda das so macht, dann muss, z.B.: Westfalia-automotiv das bei Ihren AHKs, die dort zu kaufen sind, darauf verwiesen werden, das die Kühlanlage angepasst werden muss.

    inwiefern MUSS darauf verwiesen werden? bei anderen herstellern (audi, mb) weisst westfalia auch darauf hin. Quelle

    ich denke, dass die nachrüster nur garantie auf ihr produkt geben. ob die kühlleistung zu der möglichen anhängelast passt, ist ja eine andere fragestellung. schließlich kannst du dir die kupplung ja auch nur für einen fahrradträger nachrüsten lassen, da spielt die kühlleistung fast keine rolle.