... nicht nur bei der Zulassung.
Glückwunsch! 🌹 Du hast eine der vielen Seiten gefunden, auf denen es falsch dargestellt wird.
Ich hatte 2018 beim ADAC nachgefragt. Gut, auch die Rechtsabteilung des ADAC kann irren.
Auszug aus dem angehängten PDF des ADAC.
"Die Reifen des Anhängers müssen zum Zeitpunkt der jeweiligen Fahrt gemäß DOT-Nummer
jünger als 6 Jahre sein, mit der Geschwindigkeitskategorie L (=120km/h) gekennzeichnet sein
und keinen Zuschlag zum Lastenindex erhalten haben. Andernfalls reduziert sich die erlaubte
Höchstgeschwindigkeit auf die für Gespanne allgemein geltende Höchstgrenze von 80 km/h."
On Topic, Thema Fahrzeuggewicht:
Das Fahrzeugleergewicht meines Kodiaq ist 1818 kg. Damit darf ich genau die im Fahrzeugschein eingetragenen 2000 kg Anhängelast mit einem 100er Anhänger fahren. Die Zugkombi hätte damit exakt die max. zGG von 4453 kg (2454 kg zGG Kodiaq + 2000 kg zGG Anhänger). Da ich Führerscheinklasse BE habe, dürfte ich das legal fahren.
Ich hoffe, es ist genügend oft Gewicht erwähnt worden.