Für den Gesetzgeber ist ein Wohnanhänger auch nur ein Anhänger.
Leider nein, der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Wohnwagen und anderen Anhängern.
Bei Wohnwagen ist der Multiplikator 0.8 bzw 1.0 der Leermasse des Zugfahrzeugs, bei den anderen Anhängern 1.1 bzw 1.2
Der Multiplikator hängt davon ab, ob
- der Anhänger mit einer geeigneten Kupplung mit Stabilisierungseinrichtung oder
- der Anhänger mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem oder
- das Zugfahrzeug mit einem geeigneten fahrdynamischen Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb (Bestätigt in der Zulassungsbescheinigung)
ausgestattet ist.
Also im günstigsten Fall, kann ein Fahrzeug das 1.2fache seiner Leermasse mit 100km/h ziehen, wenn es denn kein Wohnwagen ist.