Alles anzeigenhi,
danke für die schnellen Antworten.
Habe noch ein wenig gegoogelt und folgendes gefunden was die Aussage von Kurvenwolf bestätigt:
"Wenn die Werte, die das Batteriesteuergerät nicht selbst ermitteln kann (Nenn-Kapazität (Ah) und Bauart (AGM oder EFB)) gleich bleiben, muss dem StG nicht angezeigt werden, dass eine neue Batterie verbaut wurde, da alle (anderen) realen Leistungswerte der Batterie ohnehin nach ein paar Fahrten vom StG neu bestimmt werden."
Da ich die gleiche Batterie gekauft habe , werde ich sie nicht anlernen.
Danke
Könntest Du bitte die Quelle nennen? Vielen Dank!