Die Daten dürfen unter gewissen Umständen (entscheidet der Richter) durchaus verwendet werden.
Wenn jetzt aber, wie im Fall slevenDE, ein Unfall mit Flucht passiert und du eine eindeutige Aufzeichnung des Flüchtigen parat hast wird kein Polizist darauf verzichten.
Aber das ist nur Hörensagen, erlebt habe/musste ich es noch nicht.
Ist angeblich einem Kollegen so ergangen.
Unfallflucht wurde von seiner Dashcam festgehalten, das Nummernschild sowie der Fahrer wurden vom Filmmaterial ermittelt und vollzogen.
Anhand der Lackspuren, Einwirkungshöhe sowie der Schaden am Verursacherfahrzeug war dann der Beweis.