Beiträge von Superbhd im Thema „Unverbindlicher Liefertermin - "Händler unter Verzug setzen."“

    Der Liefertermin ist ja zunächst "unverbindlich". Soweit ich mich recht erinnere darf dieser unverbindliche Termin in jedem Falle 6 Wochen überzogen werden, bevor man einen "Verzug" anmahnen kann. Schadenersatz bekommst auch nur, wenn schuldhaftes Verzögern nachgewiesen werden kann. Da dürften in der derzeitigen Situation genügend Argumente dagegen aufkommen. Einen Leihwagen bekommt man für "Lau" garnicht mehr. Nichtmal bei Rückrufaktionen oder sonstigem Käse. Wir hatten letztens unseren Kodiaq wegen undichtem Tank/Undichtigkeit am Einfüllstutzen in der Werkstatt. Wurde auf Garantie gemacht. Die Werkstatt hatte weder Personal noch Ersatzteile. 4 Wochen ohne Auto. Kein Leihwagen auf Kosten des Autohauses. Das juckt heute keinen mehr ...