Unverbindlicher Liefertermin - "Händler unter Verzug setzen."

  • Hallo lIebe Forengemeinde,


    habe Mitte August 2021 einen SL bestellt 2,0 TDI - 200 PS mit umfangreicher Ausstattung. Auftragsbestätigung vom Autohaus mit "unverbindlichen Liefertermin: 01.05.2022".

    Gestern habe ich dass erstmal Kontakt gehabt per Mail erste Information Lieferung ca. Juli 2022. (11 Monate)

    Nach Rückfrage, ob man uns ein Auto (Leihwagen) zu Verfügung stellt für unseren Urlaub Mitte Juni 2022 kam nur die Abwehr dass man keine Fahrzeuge zur Verfügung hätte

    und uns einen Leihwagen gegen Bezahlung stellen könne. Keinerlei Entgegenkommen bei einer Bestellung von einem Fahrzeug bei einem NP von ca, EUR 58,000,--.

    .

    Jetzt zur eigenlichen Frage, ab wann kann ich den Händler unter Lieferverzug setzen? (ich hatte etwas gelesen von 6 Wochen nach dem unverbindlichen Termin?)

    Hat hierzu jemand Erfahrung wann ich dies machen kann, Anf. Juni 2022 mit Terminsetzung "Mitte Juni 2022." Danach sind Nachlässe von 5% des Fahrzeugpreises möglich?

    Nicht dass ich darauf aus wäre hier viel Geld zu machen aber wenn mir der Händler in keinsterweise entgegenkommt wollte ich vermeiden hier rechtliche Fehler zu machen?

    Es geht dann wenn ich richtig informiert bin um etwa bis EUR 2900,--. Es sei denn ein Wunder geschieht und unser Kodiaq SL kommt schon früher...

    .

    Vielen Dank für eventuelle Erfahrungswerte in vergleichbaren Fällen. :thumbup:


    Gruß BG :)

  • Der Liefertermin ist ja zunächst "unverbindlich". Soweit ich mich recht erinnere darf dieser unverbindliche Termin in jedem Falle 6 Wochen überzogen werden, bevor man einen "Verzug" anmahnen kann. Schadenersatz bekommst auch nur, wenn schuldhaftes Verzögern nachgewiesen werden kann. Da dürften in der derzeitigen Situation genügend Argumente dagegen aufkommen. Einen Leihwagen bekommt man für "Lau" garnicht mehr. Nichtmal bei Rückrufaktionen oder sonstigem Käse. Wir hatten letztens unseren Kodiaq wegen undichtem Tank/Undichtigkeit am Einfüllstutzen in der Werkstatt. Wurde auf Garantie gemacht. Die Werkstatt hatte weder Personal noch Ersatzteile. 4 Wochen ohne Auto. Kein Leihwagen auf Kosten des Autohauses. Das juckt heute keinen mehr ...

  • Zunächst einmal muss ausdrücklich betont werden, dass i.d.R. keine juristische Beratung in Foren erfolgen kann.


    Hier der Post des Mitglieds blauwcrew, der im Lieferzeitenthread auf das Thema eingegangen war:


    Lieferzeit beim Kodiaq, Teil 9 - Seite 122 - Thema Lieferzeiten und Thema Warteliste - Škoda KodiaQ Forum eine moderne Community (skoda-kodiaq-forum.de)

  • Der Liefertermin ist ja zunächst "unverbindlich". Soweit ich mich recht erinnere darf dieser unverbindliche Termin in jedem Falle 6 Wochen überzogen werden, bevor man einen "Verzug" anmahnen kann. Schadenersatz bekommst auch nur, wenn schuldhaftes Verzögern nachgewiesen werden kann. Da dürften in der derzeitigen Situation genügend Argumente dagegen aufkommen. Einen Leihwagen bekommt man für "Lau" garnicht mehr. Nichtmal bei Rückrufaktionen oder sonstigem Käse. Wir hatten letztens unseren Kodiaq wegen undichtem Tank/Undichtigkeit am Einfüllstutzen in der Werkstatt. Wurde auf Garantie gemacht. Die Werkstatt hatte weder Personal noch Ersatzteile. 4 Wochen ohne Auto. Kein Leihwagen auf Kosten des Autohauses. Das juckt heute keinen mehr ...

    Ich bekomme am 03. Mai einen VW Caddy als kostenlosen Leihwagen. Das wurde mir vom AH selbstständig angeboten. Laut AH gibt es einen verbindlichen Liefertermin für Ende April und damit übernimmt Skoda die Kosten. Ist mir recht.

    Clever 2.0 TSI, 190 PS, 7 Gang DSG, Raceblau, beh. Frontscheibe, Columbus, elektr. Heckklappe, doppelter Ladeboden, AHK, bestellt am 28.09.21, Auslieferung am 28.07.22

  • Ich versehe einfach nicht warum manche Menschen die 58k für ein Auto ausgeben, mindestens 2h beim Händler sitzen im den Wagenn zusammenzustellen und sich nicht eine Minute Zeit nehmen das Papier das sie unterschrieben haben gründlich durchzulesen.

    In meinem Vertrag steht alles drin, man muß sich nur durchkämpfen.

  • Was bringt es denn, den Händler unter Verzug zu setzen? Eigentlich ist es doch so das man sich ein neues Auto bestellt weil es einem gefällt. Folglich freut man sich darauf-zumindest ist es bei mir so. Nun kann der Händler nicht " pünktlich liefern", wo er in der Regel selten etwas für kann, wie wir ja alle aktuell leidvoll erfahren. Schadenersatz wird es wohl nicht geben, denn genau genommen ist ja kein Schaden entstanden. ich habe jedenfalls noch keinen Cent bezahlt. Bei einer Wandlung des Vertrages mit dem Händler ist es doch letztlich so das ich zwar keinen Vertrag mehr habe, aber auch kein Fahrzeug in Aussicht habe-was ändert sich also. Der Händler selber bekommt das Fahrzeug dann irgendwann geliefert und verkauft es locker weiter, wohl wissend das es genug potentielle Interessenten dafür gibt.

    Für mich käme so etwas nicht in Frage, zumal ich mir sehr sicher bin das ich das Fahrzeug kaum günstiger bekommen werde. Ich lehne mich zurück und warte-notfalls auch bis ins Jahr 2023. Ärgern werde ich mich nur wenn mein Händler mir im November sagt das ich mein Fahrzeug nicht bekomme, das ist aber dann eine neue Situation.

  • Was bringt es denn, den Händler unter Verzug zu setzen? Eigentlich ist es doch so das man sich ein neues Auto bestellt weil es einem gefällt. Folglich freut man sich darauf-zumindest ist es bei mir so. Nun kann der Händler nicht " pünktlich liefern", wo er in der Regel selten etwas für kann, wie wir ja alle aktuell leidvoll erfahren. Schadenersatz wird es wohl nicht geben, denn genau genommen ist ja kein Schaden entstanden. ich habe jedenfalls noch keinen Cent bezahlt. Bei einer Wandlung des Vertrages mit dem Händler ist es doch letztlich so das ich zwar keinen Vertrag mehr habe, aber auch kein Fahrzeug in Aussicht habe-was ändert sich also. Der Händler selber bekommt das Fahrzeug dann irgendwann geliefert und verkauft es locker weiter, wohl wissend das es genug potentielle Interessenten dafür gibt.

    Für mich käme so etwas nicht in Frage, zumal ich mir sehr sicher bin das ich das Fahrzeug kaum günstiger bekommen werde. Ich lehne mich zurück und warte-notfalls auch bis ins Jahr 2023. Ärgern werde ich mich nur wenn mein Händler mir im November sagt das ich mein Fahrzeug nicht bekomme, das ist aber dann eine neue Situation.


    Moin,


    also bei mir hat das in Verzug setzen den Händler dazu motiviert neben dem Leihwagen noch das eine oder andere springen zulassen. Und er war dann auch deutlich bemühter mir Informationen zu besorgen.


    Mfg


    Daniel

  • goldfield61 Da du für den Urlaub Mitte Juni ein Fahrzeug brauchst, hättest du keines Rechtzeitig vom Händler zur Verfügung, auch wenn du ihn in Verzug oder sonstiges setzten würdest. Hast du ein Problem weil du selbständig bist wie blaucrew, dann würde ich es mit dem Händler anschauen und eventuell härter vorgehen. Ansonsten würde ich nicht zu hart da rein steigen. Du bist im Nachhinein vielleicht immer wieder froh, wenn du ein gutes Verhältnis hast. Bei Problemen oder Kulanz dingen, wirst besser bedient. Geschweige denn, wenn du wieder einmal ein Fahrzeug benötigst.

    Extremer kann es sein, wenn du ein Leasing gemacht hast. Glaubst ja nicht, dass bei Ablauf deine Interessen etwas zählen würde, wenn z.B. dein Nachfolgerfahrzeug nicht kommt und du den "alten" noch länger behalten möchtest.

    Das andere, wenn ich einen Neuwagen bestelle und die Lieferzeiten hoch sind, was der Händler bei Unterzeichnung aktuell immer sagen wird, musst du bei der aktuellen Weltlage immer damit rechnen, dass es nach vorne oder hinten gehen kann. Aktuell benötigt es viel mehr Respekt gegenüber den andern. Stell dir vor, du stellst ein Produkt her und du kannst nicht liefern, weil du Teile nicht wie geplant bekommst. Wie glücklich bist du, wenn jeder deiner Kunden Geld von dir sehen will etc.? Wir sind in der Welt in einer nicht dagewesenen Situation in vielerlei Hinsicht (C..., Krieg, knappheit Bauteil, riesen gestiegene Nachfrage, ...) und jetzt muss man lernen, dass es nicht alles so läuft wie die Topmanager das immer behaupten.

  • Hallo Danielsu83,

    kurze Rückfrage wann hast Du das gemacht, wann hast du den Händler in Verzug gesetzt?

    6 Wochen nach einer schriftlichen Terminangabe in der Auftragsbestätigung?


    Mir geht es hier auf keinen Fall darum Geld rauszupressen. Mich ärgert nur, dass der Händler in keinsterweise uns entgegenkommt.

    Ich selbst arbeite mit dem Volksawagen Konzern zusammen unter anderam auch mit Skoda. Die Produktion läuft. (etwas eingeschränkt)

    Ich bekomme wöchentlich die Produktionszahlen übermittelt.


    Danke für eine kurze Info.

    Gruß BG ;)

  • Moin,


    Ich hatte mir da rechtlange Zeit mit gelassen. Soweit ich das aber noch im Kopf habe kannst du in frühstens 6 Wochen nach Unverbindlichen Termin anzählen.


    Mfg


    Daniel

  • Mitte /Ende Juni 2022 kannst Du Deinen Händler eine ausreichende Nachfrist setzen (4-6 Wochen), am besten schriftlich per Einschreiben mit Rückschein.


    Wenn dann nichts passiert gibt es 2 Möglichkeiten, Händler gibt Bestellung zurück oder liefert. Ab hier würde ich Dir juristischen Rat empfehlen, falls keine RV vorhanden, Pech gehabt.


    In der aktuellen Situation aber mit harten Bandagen gegen den Händler vorzugehen, empfinde ich persönlich nicht richtig, da die Händler keinerlei Einfluss auf die Herstellung haben.

  • Ich bekomme am 03. Mai einen VW Caddy als kostenlosen Leihwagen. Das wurde mir vom AH selbstständig angeboten. Laut AH gibt es einen verbindlichen Liefertermin für Ende April und damit übernimmt Skoda die Kosten. Ist mir recht.

    Hallo, hast Du bei Nützel oder Räthel bestellt ? :/

  • goldfield61

    Was steht denn genau in der Auftragsbestätigung?

    Bei mir stand: Lieferzeit/Liefertermin: unverbindlich/verbindlich. Dabei war das Wort "verbindlich" durch kleine 'x' durchgestrichen. Damit hat sich der Händler m.E. jeden Liefertermin offen gehalten, zumal nur Monat und Jahr angegeben waren. Anders wäre es wohl, wenn dort das Wort "verbindlich" stehen würder. Dann gibt es die Möglichkeit ihn nach einem Zeitablauf in Verzug zu setzen, aber so ...?

  • goldfield61

    Was steht denn genau in der Auftragsbestätigung?

    Bei mir stand: Lieferzeit/Liefertermin: unverbindlich/verbindlich. Dabei war das Wort "verbindlich" durch kleine 'x' durchgestrichen. Damit hat sich der Händler m.E. jeden Liefertermin offen gehalten, zumal nur Monat und Jahr angegeben waren. Anders wäre es wohl, wenn dort das Wort "verbindlich" stehen würder. Dann gibt es die Möglichkeit ihn nach einem Zeitablauf in Verzug zu setzen, aber so ...?

    Ich habe nach meiner Bestellung einen schriftlichen unverb. Liefertermin für Juni bekommen.

    Laut 😀 hatte ich im März einen verbindlichen Liefertermin für April 22. Somit steht mir laut Verkäufer ein Ersatzfahrzeug ab Mai zu. So wurde mir das vom Händler gesagt. Ich habe nichts gefordert oder jemanden bedroht. Das kam alles von 😀.

    Die stellen Skoda das Auto mit 20 € am Tag in Rechnung.

    Das scheint bei neueren Verträgen so nicht mehr zu funktionieren. Die sind bezüglich Liefertermin sehr vage formuliert. Auf jeden Fall, über ein Jahr Lieferzeit für Kodiaq und Octavia. Die Liefertermine springen fast täglich mehrere Wochen hin und her. Ich frage auch nicht nach, der kann eh nichts sagen.

    Alles Aussagen vom Verkäufer.

    Clever 2.0 TSI, 190 PS, 7 Gang DSG, Raceblau, beh. Frontscheibe, Columbus, elektr. Heckklappe, doppelter Ladeboden, AHK, bestellt am 28.09.21, Auslieferung am 28.07.22

  • Hallo Zusammen,


    um hier hoffentlich etwas Licht ins Dunkle zu bringen - Zitat ADAC auf meine Anfrage:


    Auf einen verbindlichen Liefertermin lassen sich Händler meist nicht ein, denn bei Überschreitung des Termins würden sie sofort in Lieferverzug geraten. Üblicherweise werden nur unverbindliche Liefertermine vereinbart, die nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Händler um sechs Wochen überschritten werden können. Erst nach Ablauf der sechs Wochen kann der Kunde den Händler auffordern, das Fahrzeug zu liefern. Mit dem Zugang der Aufforderung kommt der Verkäufer in Verzug. Nach den Neuwagenverkaufsbedingungen (NWVB) kann der Käufer bei leichter Fahrlässigkeit des Händlers jedoch höchstens 5 % des vereinbarten Kaufpreises als Schadensersatz fordern. Will der Käufer darüber hinaus vom Vertrag zurücktreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangen, muss er dem Händler nach Ablauf der 6-Wochen-Frist eine angemessene Nachfrist (ca. zwei Wochen) zur Lieferung setzen (Einschreiben/Rückschein ist empfehlenswert). Hat der Käufer Anspruch auf Schadensersatz statt der Leistung, beschränkt sich dieser Anspruch auf höchstens 25 % des vereinbarten Kaufpreises.

    Fordert der Käufer den Verkäufer vor Ablauf der sechs Wochen zur Lieferung auf, handelt es sich um eine vorzeitige Mahnung und Fristsetzung, die als solche wirkungslos ist (KG, Urteil vom 08.09.86 – 2 O 1912/85 N. V.).

    Da es sich vorliegend - wie erläutert - um einen unverbindlichen Liefertermin handelt, löst dieser bei Überschreiten keinen Verzug aus, d.h. er kann also (wie hier) verschoben werden.

    Sollten Sie vom Vertrag zurücktreten wollen, ist daher zunächst ein Verzug des Händlers erforderlich. Zusammenfassend gilt hier also zu beachten:

    (1.) unverbindlicher Liefertermin + 6 Wochen + 14-Tage-Frist + Rücktrittserklärung.


    Vielleicht hilft das dem ein oder anderen ja :)

  • Danke für die rechtliche Einordnung.

    Wer ist denn eigentlich Vertragspartner, gegen den sich die Forderung eines evtl. Schadensersatzes wegen nicht rechtzeitiger Lieferung des bestellten Neu-Wagens richtet? Händler oder Skoda? Auf meiner Bestellung und auch der Rechnung ist nur der Händler aufgeführt. Die Schreiben ziert nur ein kleines Skoda-Logo.
    Sollte es der Händler sein, wie könnte denn die "leichte Fahrlässigkeit", die der Käufer benennen müßte, aussehen? Sollte er die Bestellung nicht an Skoda weitergegeben haben ist der Fall klar, aber bei Lieferproblemen seitens Skoda?

  • Danke SLO,


    für deine ausführlichen Ausführungen.

    So in etwa hatte ich es auch verstanden. Vertragspartner dürfte auf alle Fälle der Skoda Händler sein.

    Ich habe alles bisher nur vom Händler erhalten von Skoda habe ich nichts erhalten. (Keine AB, usw.)

    Unverbindlicher Liefertermin: 01.05.2022 dann müsste ich 6 Wochen abwarten und dann bis 5% fodern vom Händler.


    MIr ging es einfach darum dass mir der Händler ein Fahrzeug ab Mitte Juni 2022 zur verFügung gestellt hätte für den Urlaub.

    Fahrzeug soll wahrscheinlich im Juli kommen...? Ich hatte mehrfach gelesen, dass der Händler die Firma Skoda belasten kann mit Kosten täglich in Höhe

    von ca. EUR 20,--- für einen Leihwagen.


    Nochmal mir geht es nicht darum Geld herauszupressen man hätte als Händler etwas entgekommender sein können.

    Dies ist bei einigen Skodahändlern wohl üblich... Man sollte sich vorher überlegen bei welchen Händlern man sein Auto bestellt.

  • Ich denke, viele Händler sind in dem Fall auch nur "arme Würstchen" (sorry für diesen Vergleich), da sie von SKODA auch nicht mit Informationen versorgt werden. Ich hatte in einem anderen Post schon auf, die aus meiner Sicht, mangelnde Kommunikation des Herstellers verwiesen.

    In Abhängigkeit von der Größe des Händlers wird es ihm wahrscheinlich auch schwerfallen, allen Fällen ein entsprechendes Ersatzfahrzeug anbieten zu können.

    Das soll keine Entschuldigung für die Händler sein, nur eine Überlegung warum es diese unterschiedlichen Verhaltensweisen der einzelnen Händler gibt :)


    Aus meiner Sicht sollte in solchen Zeiten die Kommunikation einen höheren Stellenwert einnehmen - was nutzt einem die ganze tolle Autowerbung und die tollen Sondermodelle, wenn die Autos nicht bzw. erst zu einem Zeitpunkt lieferbar sind, wenn schon das Nachfolgemodell mit den Hufen scharrt...................

  • ob man ein Ersatzfahrzeug, hängt natürlich auch von der Verfügbarkeit ab. Ich habe in einem kleinen AH bestellt. Das gehört aber zu einer großen Gruppe. Die haben eigene Leihwagen. Allerdings gehen die auch zur Neige. Da gibt es jetzt bloß noch Polos. Als Fahrzeug für den Urlaub, für mich völlig ungeeignet.

    Clever 2.0 TSI, 190 PS, 7 Gang DSG, Raceblau, beh. Frontscheibe, Columbus, elektr. Heckklappe, doppelter Ladeboden, AHK, bestellt am 28.09.21, Auslieferung am 28.07.22

  • Ich finde rechtlich ist das Thema doch ganz klar geregelt. Eine Bestellung anzunehmen ohne einen unverbindlichen Liefertermin zu nennen ist in meinen Augen schon sehr arglistig von einem Händler. Da der Kunde so quasi gar keine Kündigungsmöglichkeit hat und im Zweifel auch mehrere Jahre hingehalten werden kann. Und bei Bestellungen ab Anfang diesen Jahres wage ich zu bezweifeln, dass Corona noch als höhere Gewalt gilt. Das hätte der Händler einplanen müssen,


    Mein Händler hat 10monate Wartezeit gesagt, ich hab ihm gesagt ich plane min. ein Jahr. Er ließ sich aber von den 10mon. nicht anbringen und hat die Inzahlungnahme meines alten danach gerechnet.

    Verzögert sich der neue bleibt er trotzdem bei dem Inzahlungnahme-Preis weil ich ja nix für die Verzögerung kann.

    Allein das finde ich schon recht fair.


    Manchmal muss man die rechtliche Keule schwingen. Aber ich denke die wenigsten Händler und Kunden haben darauf Lust,so dass man sich auch auf normalen Wege einigen kann. Es darf halt keine Seite mit Forderungen übertreiben.

  • Ich hatte schon 1999 bei der Bestellung meines Octavia keinen verbindlichen Liefertermin.Da bin ich nach 4 Monaten auch unruhig geworden. 2014 habe ich auf meinen Roomster auch 4 Monate gewartet. Da gab es noch keine Chipkrise o.ä. Ich bin bei der Bestellung von 1 Jahr ausgegangen. Mein Freundlicher hat mir nie eine konkrete Lieferzeit genannt. Die hatten ja noch nicht mal einen Bären zum anschauen.

    Clever 2.0 TSI, 190 PS, 7 Gang DSG, Raceblau, beh. Frontscheibe, Columbus, elektr. Heckklappe, doppelter Ladeboden, AHK, bestellt am 28.09.21, Auslieferung am 28.07.22

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