Danke für die rechtliche Einordnung.
Wer ist denn eigentlich Vertragspartner, gegen den sich die Forderung eines evtl. Schadensersatzes wegen nicht rechtzeitiger Lieferung des bestellten Neu-Wagens richtet? Händler oder Skoda? Auf meiner Bestellung und auch der Rechnung ist nur der Händler aufgeführt. Die Schreiben ziert nur ein kleines Skoda-Logo.
Sollte es der Händler sein, wie könnte denn die "leichte Fahrlässigkeit", die der Käufer benennen müßte, aussehen? Sollte er die Bestellung nicht an Skoda weitergegeben haben ist der Fall klar, aber bei Lieferproblemen seitens Skoda?