Beiträge von Blaubär im Thema „Unverbindlicher Liefertermin - "Händler unter Verzug setzen."“

    Danke für die rechtliche Einordnung.

    Wer ist denn eigentlich Vertragspartner, gegen den sich die Forderung eines evtl. Schadensersatzes wegen nicht rechtzeitiger Lieferung des bestellten Neu-Wagens richtet? Händler oder Skoda? Auf meiner Bestellung und auch der Rechnung ist nur der Händler aufgeführt. Die Schreiben ziert nur ein kleines Skoda-Logo.
    Sollte es der Händler sein, wie könnte denn die "leichte Fahrlässigkeit", die der Käufer benennen müßte, aussehen? Sollte er die Bestellung nicht an Skoda weitergegeben haben ist der Fall klar, aber bei Lieferproblemen seitens Skoda?

    goldfield61

    Was steht denn genau in der Auftragsbestätigung?

    Bei mir stand: Lieferzeit/Liefertermin: unverbindlich/verbindlich. Dabei war das Wort "verbindlich" durch kleine 'x' durchgestrichen. Damit hat sich der Händler m.E. jeden Liefertermin offen gehalten, zumal nur Monat und Jahr angegeben waren. Anders wäre es wohl, wenn dort das Wort "verbindlich" stehen würder. Dann gibt es die Möglichkeit ihn nach einem Zeitablauf in Verzug zu setzen, aber so ...?