Gesetze müssen interpretiert werden.
Beiträge von Horizon im Thema „Automatische Fahrtlichtschaltung (Auto) - Probleme“
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Absatz, okay. Da Absatz 1 die zu benutzenden Beleuchtungseinrichtungen nicht benennt, werden sie ab Absatz 2 erläutert.
Dürfte man wegen der Umstände ohne Licht fahren, trifft Abs. 2 nicht zu.
Also darf bei guter Sicht tagsüber mit Standlicht gefahren werden.
Muss man aber nicht... 😁
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Satz 2 bezieht sich auf die im Satz 1 genannten Umstände.
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Hätte ich einen Kunden, der so über mich redet, würde der bei mir mit seinen Wünschen auch auf Granit beißen.
Mit geht das TFL auch zu früh an. Aber andererseits ist das Fahrlicht bei tiefstehender Sonne auch nicht verkehrt. Lösung für Genervte: Standlicht. Und nein, es ist nicht verboten, damit zu fahren. Außer es ist ein anderes Licht vorgeschrieben (Fahrlicht bei Dunkelheit oder schlechter Sicht).