Mehrwertsteuer und geldwerter Vorteil

  • Hallo zusammen,


    weiß jemand wie sich das Thema der temporär reduzierten Mehrwertsteuer auf den geldwerten Vorteil auswirkt?

    Die 1%-Regelung bezieht sich ja immer auf den Bruttolistenpreis und der zu versteuernde Fahrzeugwert wird auf dieser Basis festgelegt.


    Wird dieser Wert dynamisch gehandhabt, oder ist es einfach Glück wenn der neue in der reduzierten Zeitspanne ausgeliefert wird, und dieser Wert wird dann für die gesamte Laufzeit eingefroren obwohl die Steuer nach einem halben Jahr wieder angehoben wird?


    Uli