Beiträge von DeeSee im Thema „Spurverbreiterung“

    Ich glaube, dass liegt echt am Prüfer. Bei mir steht in allen Bestätigungen der Änderungen und Sonderabnahmen überall "Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich" und dann ist noch ein Teil der Zulassungsbescheinigung Teil I mit den Angaben zu finden.
    Ich habe mittlerweile 2 mal HU/TÜV durchgeführt und mehrere unfreiwillige Kontrollen gehabt, nie hat jemand nach der Eintragung in die Papiere gefragt.
    Ich finde diesen Spielraum zwischen: unverzüglich und bei nächster Gelegenheit sehr merkwürdig, da muss es doch eigentlich auch eine klare Linie geben, oder? :/
       Gutachten Umbau.jpg

    Das finde ich jetzt aber etwas seltsam. Zumindest ist mir dieser Vorgang noch nicht bekannt, dass es im Schein stehen muss. Ich habe etliche Änderungen an meinem Motorrad und Sondereintragungen wie nur als Beispiel Lenker oder Scheibe. Mir wurde damals gesagt, bei Gelegenheit, Halter - oder Kennzeichenwechsel gern in die Papiere schreiben lassen. Seit 2016 ziehe ich die Papiere und noch nie wurde ich weder beim TÜV oder bei einer Kontrolle gefragt, warum ich es nicht im Schein stehen habe.

    Hier sollte aber zwischen ABE (was nicht zwingend eintragungspflichtig ist) und einem Teile- bzw. Material-Gutachten unterschieden werden.
    ABE muss mitgeführt, aber nicht zwingend eingetragen werden, wenn die angegebenen Voraussetzgen der ABE erfüllt sind.
    Klar, wenn Reifen oder die Felge nicht drin steht, da gibt es keine Diskussionen, dass muss abgenommen werden.
    Hier im Verlauf wurde das Thema auch schon besprochen, ab Seite 16.

    Ja, genau die ABE muss in Deutschland in Papierform mitgeführt werden und praktisch bei einer Verkehrskontrolle vorgezeigt werden.


    Bei deinen Spurplatten bis 18mm reicht das mitführen der ABE aus, man muss nicht beim TÜV vorfahren, wenn die orig. Bereifung dran ist. Das gilt nicht für Zubehörfelgen oder abweichende Reifengrößen.


    Bei mir lag jeweils eine ABE im Paket bei, die aber veraltet war. Da war der Kodiaq mit 20 Zoll Bereifung nicht drin. Ich habe damals die neuste Version über H&R angefordert und ausgedruckt. Liegt jetzt irgendwo im Kofferraum herum...


    Leider ist Deutschland da noch sehr Papier verliebt, ich kenne das leider vom Motorradfahren, ABE auf dem Handy oder nur eingestanzte KBA Nummern ohne dazu gehörige Papier ABE wurden bisher bei mir nicht akzeptiert.

    Ich kann dir das von meinen Spurplatten mitteilen, was in der ABE steht.

    Das sind Kugelbundschrauben R13 (M14x1.5):

    - 10mm/12mm Spurplatten haben eine Schaftlänge von 40mm (H&R Teilenummer 1454003).

    - 18mm Spurplatten habe eine Schaftlänge von 47mm (H&R Teilenummer 1454703).


    Zusätzlich steht noch folgendes in der ABE: Mind. 7,5 Schraubenumdrehungen = ca. 11mm tragendes Gewinde.

    Also in meiner ABE 55577 für die H&R Spurplatten sind die Dimensionen bis max. 235/45 R20 mit 8Jx20 ET41 für den Kodiaq eingetragen. Bist du dir sicher, dass die Spurplatten überhaupt eine ABE für die Ignite Felgen (Reifengröße) haben?

    Die H&R Spurplatten mit der Bezeichnung DR ABE sind bis 18mm (36mm Achse) mit ABE für Serienbereifung zugelassen und müssen nicht eingetragen werden.

    Ich fahre die mit 10mm VA und 18mm HA und hatte bisher keinerlei Probleme.

    Mit Eintragung beim TÜV ist natürlich so einiges mehr möglich, dann kann dir die Rennleitung auch nichts.

    Ja, bei mir wurden die Spurplatten auch kostenlos vor Abholung bei Skoda montiert. Denke, dass sollte mittlerweile Kundenservice-Standard sein bei den Fahrzeugpreisen.

    Ich habe deswegen ja H&R kontaktiert um dies vorher abzuklären, ich glaube ja nicht, dass die Blödsinn schreiben. Aber um sicher zu gehen, müsste man mal bei TÜV nachfragen.

    Heko ja sicher. Ich stell hier Bilder ein, kein Problem. Ich mach morgen ein Bild, da es heute schon dunkel sein wird bis ich am Kodi bin.


    Hier die Antwort von H&R bezüglich TÜV und ABE:


    Vielen Dank für Ihre Anfrage und dem Interesse an unseren Produkten.


    Die 10mm Artikelnummer 55577-10A in silber oder B55577-10A in schwarz pro Rad an der Vorder und 18mm Artikelnummer 55577-18 in silber oder B55577-18 in schwarz pro Rad an der Hinterachse sind mit ABE ohne Eintragung möglich.


    Die ABE muss dann lediglich im Handschuhfach mitgeführt werden.

    Ich habe 10mm VA und 18mm HA pro Rad verbaut. Ich finde 10mm VA ist total ausreichend, aber die 18mm HA schon etwas wenig und ich vermute, dass 25mm HA sind schon besser sind. Da ich aber unbedingt im ABE Bereich bleiben wollte, blieb mir nur diese Lösung mit max. 18mm. Ich finde es aber trotzdem optisch viel besser als ohne Spurplatten.