Beiträge von Crank im Thema „Spurverbreiterung beim RS mit den originalen 20" Felge“

    Hallo,


    Also unter eintragen verstehe ich die Abnahme durch einen Sachverständigen, nicht die Berichtigung der Fahrzeugpapiere.

    Wenn du nur die ABE hast, kannst du beim Kodiaq die Scheiben einfach Zwischenstecken und Losfahren bis max. 18mm je Rad. Hast du die Ignite Felgen, musst du die 15 und 18mm Scheiben trotz ABE eintragen/ abnehmen lassen. Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich. Papiere des Sachverständigen mitführen reicht.


    Das Anbehmen kostet für vorne und Hinten ca. 55€, ist an sich kein Unterschied ob du eine Achse oder gleich zwei eintragen lässt.


    Ich lasse mein Sachen abnehmen, da die Rennleitung sieht es wurde vom Sachverständigen geprüft und ist i.O. Und es gibt keine Diskussion, da ich die Kompetenz des Sachverständigen höher einschätze als die der Rennleitung....

    Bei ABE bist du die „Kompetenz“ welche zusammen mit der ABE gegenüber der Rennleitung steht.

    Am Rande, die ABE mit Anhang muss stets in Papierform mitgeführt werden, digital auf dem Smartphone reicht nicht! ☝🏻 Oft sind das mit Anhang 20 Seiten.


    Weiter sind in Teilegutachten Größen bis 30mm je Seite aufgeführt, somit kannst du „weiter“ gehen als mit ABE...

    Heko generell antworte ich auf direkt gestellte Fragen gerne selbst.

    vanbov

    Die o.a. Aussage von Heko ist leider nicht ganz korrekt! Es gibt die Möglichkeit z.B. im Bereich Fahrwerk/Federn und Distanzscheiben, mit „sich ergänzenden ABEs“ (eintragungsfrei) zu arbeiten. Siehe auch H&R Gutachten 172KA0002-02 Punkt H2 Absatz zwei zu ABE 91684. Dies überlagert dann Teilweise Punkt A27.

    Dies muss aber für alle Systemkomponenten aber immer im Einzelfall geprüft werden.


    Ich persönlich nehme hiervon immer Abstand und lasse Themen wie Spurverbreiterung, Tieferlegungen und geänderte Rad Reifenkombinationen generell eintragen, auch wenn („kominationsfähige“) ABEs verfügbar sind. Ich denke das wollte Heko auch zum Ausdruck bringen.

    Das Thema ABE ist recht weitläufig und würde in anderen Beiträgen im Forum schon einmal durchleuchtet. Teilweise müssen Veränderungen mit ABE trotzdem eingetragen werden, das steht aber verzweigt in der jeweiligen ABE, welche dann als technische Vorlage zur Eintragung herangezogen wird - siehe Punkt A1 des o.a. Gutachtens.


    Um deine eigentliche Frage abschließend zu beantworten, die 255er Bereifung ist aktuell nicht in der o.a. H&R ABE vorhanden. Letzte Änderung 26.09.2018. Somit musst du diese (Stand heute) mittels Teilegutachten eintragen lassen. Kostenpunkt für Distanzen VA und HA in einer Eintagung, je nach Überwachungsorganisation 55-65€, eine Berichtigung der Fahtzeugpapiere ist zurückgestellt, es reicht wenn du die Eintagung (DIN A4“Zettel“) mitführst.

    Max. Verbreiterung bei 255er auf Originalfelgen VA12mm und HA 18mm je Seite ohne zusätzliche Veränderungen der Radhäuser oder anbringen weiterer Flaps.

    😎✌🏻