Es gibt die Möglichkeit z.B. im Bereich Fahrwerk/Federn und Distanzscheiben, mit „sich ergänzenden ABEs“ (eintragungsfrei) zu arbeiten. Siehe auch H&R Gutachten 172KA0002-02 Punkt H2 Absatz zwei zu ABE 91684. Dies überlagert dann Teilweise Punkt A27.
Dies muss aber für alle Systemkomponenten aber immer im Einzelfall geprüft werden.
Ich persönlich nehme hiervon immer Abstand und lasse Themen wie Spurverbreiterung, Tieferlegungen und geänderte Rad Reifenkombinationen generell eintragen, auch wenn („kominationsfähige“) ABEs verfügbar sind. Ich denke das wollte Heko auch zum Ausdruck bringen.
Das Thema ABE ist recht weitläufig und würde in anderen Beiträgen im Forum schon einmal durchleuchtet. Teilweise müssen Veränderungen mit ABE trotzdem eingetragen werden, das steht aber verzweigt in der jeweiligen ABE, welche dann als technische Vorlage zur Eintragung herangezogen wird - siehe Punkt A1 des o.a. Gutachtens.