Beiträge von SKDD im Thema „Vorbereitung Anhängerkupplung“

    Nein, SKDD , ich schrieb ja Folgeschäden.

    Gestelltes Bsp., der Fremdmonteur hat schludrig gearbeitet, es baut sich im Laufe der Zeit eine Kriechstrecke (Strom) in der Anhänger-Steckdose auf, Sicherung brennt sporadisch durch oder, oder, oder-> wer haftet, wer bezahlt die Fehlersuche...

    Ich verstehe dein Problem ehrlich nicht. Natürlich die Firma, welche die AHK angebaut hat. Wer denn sonst. Der Eintrag in das VAG System verändert doch physisch nichts am Fahrzeug.

    Mit der Übernahme in's System durch ein Škoda-AH tritt zmdst. während der Garantie Škoda in Haftung, für evtl. Folgeschäden durch Fremdprodukte.

    Warum sollte Škoda dies tun?

    Meinst du damit, Skoda würde für eine evtl. abgerissene AHK haften?

    Die hat Skoda doch gar nicht, produziert, verkauft oder auch nur angebaut.

    Skoda würde maximal für die Software in Haftung treten und die ist überall gleich bzw schrieb ich ja, das die Freischaltung durch Skoda erfolgen könnte.

    Ist doch nichts anderes als bei mitgebrachten Motorenöl, Zündkerzen oder Felgen/Reifen.

    Hat sich schon mal ein Autohaus geweigert, durch ABE zugelassene Fremdfelgen zu montieren?

    Das da vielleicht die Mentalität herrscht, du hast das nicht bei uns machen lassen, da tragen wir das auch nicht ins System, kann ja sein.

    Das hat doch aber nichts mit dem AH zu tun. Würde ja dann auch bedeuten, daß das Skodaautohaus X nichts vom Skodaautohaus Y akzeptiert. Sind ja nicht Autohäuser von Skoda sondern nur Vertragspartner. Ist doch kein Unterschied zu den Inspektionen. Den kannst du auch bei anderen Autohäusern machen lassen. Zb. ATU (wo ich persönlich nicht hingehen würde).

    Das war hier auch schon mal Thema. Aber warum sollte ein Skoda oder sogar VAG Autohaus das denn nicht im System von VAG hinterlegen? Evtl. gegen eine Service Gebühr. Mal nachfragen. Bei selbst freigeschalteten Upgrades wie Anhängerassistent werden die das nicht machen. Oder gleich bei nem VAG Autohaus die AHK freischalten lassen, dann sollte es ohnehin im VAG System eingetragen werden.