Masse in fahrbereitem Zustand und tatsächliche Masse im COC bzw. Fahrzeugschein

  • Hallo zusammen,


    bei einer Fahrt mit einem Wohnwagen hat man ja unter bestimmten Voraussetzungen das Recht, 100 km/h fahren zu dürfen. Eines davon wäre, dass das Leergewicht des Zugfahrzeuges gleich oder größer ist als das zul. Gesamtgewicht des Wohnwagens. Jetzt habe ich festgestellt, dass im Fahrzeugschein der Wert der Masse im fahrbereitem Zustand aus dem COC eingetragen ist. Dieser ist aber ca. 160 kg weniger als der Wert, der bei tatsächlicher Masse im COC steht. Was ja nicht unerheblich entscheiden kann, ob ich 100 fahren darf oder nicht. Meine Frage wäre, wie ist es bei Euch? Zu Sicherheit habe ich mir das COC kopiert und mit ins Auto gelegt.


    Viele Grüße

    Ralf

  • Null Ärger

    Frage ist, was für einen Monsterwohnwagen Du ziehen möchtest.


    Bei mir klebt ein Sterckeman Evolution 492 LJ am Hintern. 100kmh Zulassung ohne Probleme

  • Wenn ich einen 1800kg Wohnwagen hätte, dürfte ich mit dem eigentlich keine 100 fahren, da im Schein 1772kg eingetragen sind. Wenn ich jetzt aber den Wert der tatsächlichen Masse aus dem COC nehme, 1937kg, dann dürfte ich locker 100 fahren. Nur welches Gewicht ist jetzt für die Polizei relevant und wie könnte ich es nachweisen, wenn ich das COC nicht dabei hätte.


    Kurzum, warum wird im Schein nicht das tatsächliche Gewicht eingetragen?!?!?

  • Ich stehe vor dem gleichen Problem. Woran 1800kg. Was ich rausgefunden habe:

    CoC reicht bei einer Kontrolle nicht!

    Unter Punkt G wird immer das fahrbereit Gewicht eingetragen.

    Allerdings kann man sich wohl auf Antrag das tatsächliche Gewicht aus dem CoC unter Punkt 22 in der Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Und dieses Gewicht zählt dann im Falle einer Kontrolle.

    Kann eventl. Am Freitag mehr sagen, möchte mir da das beim aktuellen Fahrzeug umschreiben lassen.

  • Hallo, vielen Dank für die bisherigen Antworten.


    Noch mal zum Verständnis, ich suche nicht das Gewicht, das unter G im Fahrzeugschein steht. Ich verstehe nur nicht, warum das Gewicht der Masse in fahrbereitem Zustand im Fahrzeugschein eingetragen wird und nicht das Gewicht der tatsächlichen Masse aus Punkt 13.2. aus dem COC.


    Hinzu kommt, dass ich bei meinen Recherchen im www gelesen habe, dass bei der Masse im fahrbereiten Zustand schon Sprit und der Fahrer mit eingerechnet sind und wohl bei der tats. Masse nicht. Wenn dass da noch drauf kommen würde, wäre mein Bär ja bei ca. 2050kg. Da dürfte ich ja sogar mit einem 2t WW 100 km/h fahren.


    Nur wie wäre es bei einer Kontrolle durch die Polizei wenn eben im Fahrzeugschein nur die "geringere Masse" drin steht?

  • So, ich war heute auf der Zulassungsstelle wollte mir dort das Gewicht von Punkt 13.2 aus dem CoC eintragen lassen.


    Wie ich schon mehrfach im Internet lesen konnte, kann das Gewicht unter G nicht geändert werde. Auch die Mitarbeiterin konnte das nicht ändern und hat die Leiterin der Zulassungsstelle gefragt. --> Verwirrung.

    Aussage Leiterin: Dann nehmen sie doch das CoC mit, das ist ihre Betriebserlaubnis und das darf ihnen nicht aberkannt werden, das hier ein ausreichendes Leergewicht eingetragen ist.


    Es würde aber auch gehen, dieses Gewicht unter Punkt 22 eintragen zu lassen aber das wäre Gebührenpflichtig.

    3. Möglichkeit ist ein TüV- Gutachten über das gewogenen Gewicht und auch dieses würde dann unter Punkt 22 eingetragen werden. Hier reicht dann wohl das Gutachten nicht ohne Eintragung.

    Mir hat man jetzt eine Kopie vom CoC abgestempelt, das werde ich jetzt im Handschuhfach mitführen. War Gebührenfrei! :)

    Mache das jetzt so, und der Kodiaq kommt hoffentlich bald und dann lass ich das gleich unter Punkt 22 eintragen und gut.

    Es scheint alles nicht so 100%ig klar geregelt zu sein.


    Gruß

  • KF-System

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