Zulässiges Gesamtgewicht

  • Angaben zum KodiaQ
    Kodiaq II 4x4 142kw TDI
    5 Sitzer
    Alles an Sonderausstattung ausser Panoramadach und Gepäcknetztrennwand

    Moin liebe Leute


    Ich hab eine Frage und mich interessiert da euer Bauchgefühl, da es eigentlich noch keiner so richtig wissen kann.

    In der Broschüre vom Kodiaq steht beim 5 Sitzer ein zulässiges Gesamtgewicht von 2.330-2.388kg!

    Meint ihr, da ich das schwere Panoramadach nicht gewählt habe, ich bis höchstens 2.350kg in den Papieren stehen habe?


    Grund der Frage:

    Unser Pferdeanhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 1.900kg

    Sollte mein Kodiaq bis 2.350kg haben, würde mein B96 (Auto mit Anhänger bis 4.250kg) Führerschein weiterhin reichen, ansonsten muss ich noch mal die Schuldbank drücken und den BE machen 😅




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  • Was genau würde das ändern, wenn hier jemand meint, dass es weniger ist?

    Am Ende zählt eh das, was im Fahrzeugschein steht. Da die Zuladung kein fester Wert ist, scheint neben dem Leergewicht noch ein anderer Faktor eine Rolle zu spielen

    Von nem 1900 kg Pferdeanhänger hab ich aber auch noch nicht gehört. Normal haben die 2er doch 2000kg/2400kg, wobei die unterschiedlichen Werte glaub nur auf dem Papier stehen, die Hänger sind baugleich. Vllt ist das eine günstigere Alternative zum Führerschein, den Hänger 50kg/100kg ablasten zu lassen.

  • Wenn ich das noch richtig weiß, gilt immer das tatsächliche Gesamtgewicht.

    Dein Anhänger wiegt ja nicht 1900 Kilo mit 1 Pferd darinnen, er darf eben nur nicht mehr wiegen. Genauso ist das mit dem Auto. Zulässiges Gesamtgewicht heißt ja: Nicht mehr als xxxx Kilo.

  • Für den Führerschein gilt das theoretische Gesamtgewicht des Gespanns (mmn Unsinn) , mit B sind es 3,5t, mit B96 4,25t und mit BE darf der Anhänger glaub nicht mehr als 3,5t Gesamtgewicht haben.

    Der Kodiaq hat aber auch noch ne Beschränkung im Fahrzeugschein, zumindest meiner. Zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns darf nicht höher sein als Gesamtgewicht vom Kodiaq + maximale Anhängelast. Dh man darf mit dem 7-Sitzer theoretisch keinen leeren 2,4t Hänger ziehen, warum auch immer...

  • Zulässiges Gesamtgewicht des Gespanns darf nicht höher sein als Gesamtgewicht vom Kodiaq + maximale Anhängelast. Dh man darf mit dem 7-Sitzer theoretisch keinen leeren 2,4t Hänger ziehen, warum auch immer...

    Doch darf man. Da steht technisch zulässige Gesamtmasse der Zugkombination.

    Das hätten sie sich auch sparen können, da es hier letztendlich keine Einschränkung ist und nicht kleiner ist, als die Addition des zulässigen Gesamtgewichts und der zulässigen Anhängelast. (Gibt ja andere Fahrzeuge, wo man Kompromisse bei der Zuladung machen muss, wenn man die Anhängelast voll ausreizen will.)


    Die theoretischen Höchstgewichte sind nur für die Fahrerlaubnis und tlw. für Gewichtsbeschränkungen auf Schildern wichtig (Wie war das? Steht das t im Schild gilt das tatsächliche Gewicht, steht die Tonnenangabe auf dem Zusatzzeichen gilt der eingetragene Wert).


    Bei der Ermittlung der Anhängelast zählt immer der tatsächliche Wert.

  • Nein darf man nicht. Wenn der Kodiaq ein Technisch zulässiges Gesamtgewicht von 2,2t hat und die Anhängelast beträgt maximal 2t steht im Schein eine technisch zulässige Gesamtmasse des Zuges von 4,2t. Da der Zug sich ja aus Auto und Hänger zusammen setzt, werden auch jeweils das Gesamtgewicht und nicht das tatsächliche Gewicht berücksichtigt, ergo wäre ein 2,4t Hänger 400kg zu schwer, bzw. dessen technisch zulässiges Gesamtgewicht.

    Warum es diese Einschränkung gibt, erschließt sich mir trotzdem nicht, weil am Ende hängen halt X-Kilo am Auto, egal wieviel Auto und/oder Anhänger wiegen können.