Tatsächliches Leergewicht aus COC bei Erstzulassung in den Fahrzeugschein bei Leasing eintragen lassen???

  • Angaben zum KodiaQ
    Kodiaq L&K

    Moin zusammen,


    wenn ich richtig informiert bin, weicht das eingetragene Leergewicht im Fahrzeugschein von der Angabe im COC ab.

    Lt. der Angabe in meiner Car-Card habe ich dort ein Leergewicht (mit Fahrer 75 kg) von 1928 kg und ich nehme an, dass diese Angabe dann auch im COC zu finden sein wird.

    Kann man dieses Gewicht bei der Erstzulassung problemlos in den Schein eintragen lassen, ohne das ganze Prozedere mit TÜV, Wiegenachweis usw. auf sich zu nehmen???

    Hat das schon mal jemand bei Leasing direkt über Skoda so gemacht?

    Sollte es da eine Möglichkeit geben, könnte ich das Autohaus vorab schon für die Zulassung informieren.

    Hintergrund ist die 100 KM/H Regelung für meinen Wohnwagen, der ein zulässiges Gesamtgewicht von 1900 kg hat ;)

  • Hi, eintragen jain. Das Gewicht wird dann nicht dort eingetragen wo das Leergewicht steht sondern "nur" als Zusatz dies sollte aber absolut kein Problem sein. Laut Zulassungsstelle ist das CoC aber ein Dokument das direkt zum Fahrzeug gehört und würde als Nachweis reichen. Wenn man das nicht immer dabei haben will oder kann, dann ist vielleicht eine beglaubigte Kopie eine Möglichkeit.

  • Bei geleasten Fahrzeugen hat man keinen Zugriff auf den Brief. Ne beglaubigte Kopie wird man sicher auch nicht so einfach bekommen, weil man damit ja theoretisch nachweisen könnte, dass man das Auto selbst besitzt?!

  • Laut Zulassungsstelle ist das CoC aber ein Dokument das direkt zum Fahrzeug gehört und würde als Nachweis reichen.

    Auch wenn es wohl nicht sehr häufig vorkommt, wurde ich tatsächlich vor ca. 15 Jahren mal auf der Autobahn per Videowagen gefilmt und musste den Lappen für 4 Wochen abgeben, da ich mit dem 750 kg Klaufix hinterm Multivan (ohne 100 km/h Zulassung) ein bisschen zügig unterwegs war :S^^

    Selbst wenn ich mit dem Wohnwagen nicht ganz so hohe Geschwindigkeiten erreiche, kann ich mir dennoch als Außendienstler nicht mehr viele Punkte erlauben ;)

    Bin deshalb ein bisschen sensibel bei dem Thema ^^;)

    Da würde es als Nachweis für die Ordnungshüter rechtlich also auch reichen, wenn ich ne Kopie vom COC dabei habe und das tatsächliche Leergewicht nicht in den Schein eingetragen ist?


    Das Gewicht wird dann nicht dort eingetragen wo das Leergewicht steht sondern "nur" als Zusatz dies sollte aber absolut kein Problem sein.

    Ich habe die Hoffnung, dass ich den neuen Kodiaq (wenn dieser irgendwann mal kommt ;( ) mit Vollmacht vom Arbeitgeber selbst zulassen kann und dann werde ich es mit der Eintragung so versuchen, was dann ja definitiv die sicherere Variante wäre :thumbup:

    Das muss ich allerdings noch klären, obwohl es da nicht viele Optionen gibt.

    Mein alter Kodiaq muss dann direkt zu dem Autohaus zurück, wo ich den neuen abholen werde, der dann auf den alten Kennzeichen wieder auf meinen Arbeitgeber zugelassen werden muss, während der alte Kodiaq abgemeldet wird.

    Wenn mir das Autohaus dann also die Unterlagen inkl. COC für die Zulassung anvertraut, könnte ich das mit der Eintragung vom Gewicht halt selbst bei der Zulassungsstelle klären und es vom Ablauf her problemlos so funktioniert, wie du geschrieben hast:thumbup: