Außenabmessungen Kodiaq

  • Angaben zum KodiaQ
    Skoda Kodiaq 2.0 TSi,140 kW, L&K

    Hallo,


    in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 wird bei meinem Fahrzeug die Länge mit 4.748 mm angegeben, sonst wird die Länge überall mit 4.697 - 4.699 mm beschrieben.

    Wie ist es bei euern Fahrzeugen, was steht da in der Zulassungsbescheinigung Teile1 bzw. gibt es hierfür einen Grund?

  • Die AHK steht aber nicht nur 4cm über, zudem ist die doch schwenkbar. Bei der Breite werden ja nicht mal die Außenspiegel berücksichtigt.

    Wusste auch nicht, dass da "von bis" Werte eingetragen sein können, warum geht das bei der Breite dann nicht auch?


    Bei mir steht 4699 und ich habe eine schwenkbare AHK.

  • Dass in den Broschüren der Hersteller ein Wertebereich steht ist mir schon klar. Wir wissen doch auch, der Kodiaq dehnt sich bei Sonne und Regen vorne rechts aus...


    Aber ich wusste nicht, dass im Fahrzeugschein auch andere Sachen als ein fester Wert stehen. Oder versteh ich das gerade falsch?

  • Moin.

    siehe hier. Allerdings taucht hier das von Jakodi angegebene Maß nicht auf. Scheint Überlänge zu haben :D

    https://www.skoda-media.de/model_motor/genpdf/24860

    Die Liste ist für das Mj23, aber hat sich denn zw VFL und FL diesbezüglich was geändert?


    Ich weiß jedenfalls, daß ich eine 2m-Spur in einer Baustelle meiden muss ;abwinkend: Die gibt's aber zum Glück kaum noch, meistens sind sie jetzt 2,10 oder 2,20 inzwischen :thumbup:

  • Breit ist das FL genau so wie das VFL, am der Länge könnte sich minimal was geändert haben, da die Front und Heckschürze etwas anders geformt sind.

    Und das FL ist glaube 1 cm höher, liegt aber am Fahrwerk nicht an der Karosserie.

  • Ich weiß jedenfalls, daß ich eine 2m-Spur in einer Baustelle meiden muss ;abwinkend:

    In der Schweiz darfst sie noch nehmen, da bei uns die Breite ohne Spiegel relevant ist für die beschränkte Fahrspur. ;prost;

  • da bei uns die Breite ohne Spiegel relevant ist für die beschränkte Fahrspur

    Moin.

    Genau das ist in Deutschland der springende Punkt. Hier darfst du man gerade mit einem Smart diese Spur benutzen. Wenn man aber in unseren Autobahnbaustellen sieht was offensichtlich alles an Fahrzeugen unter 2m misst, darf man schon erstaunt sein. Demnach haben selbst manche 40 Tonner nur 2m :D

  • Wenn bei der Fahrzeugbreite in D das Außenmaß incl. der Spiegel bei den Breitenbeschränkungen gemeint ist, dann sollte das Maß m.E. auch in den Fahrzeugpapieren vermerkt sein. So muss jeder Fahrzeugführer und auch die kontrollierende Polizei die Breite jeweils durch Messen selber bestimmen.

  • Wenn bei der Fahrzeugbreite in D das Außenmaß incl. der Spiegel bei den Breitenbeschränkungen gemeint ist

    Moin.

    Die Formulierung "wenn" ist falsch, denn in der Straßenbeschilderung gilt definitiv das Maß über Spiegel. Sollte bekannt sein und ist ja auch logisch. Was nützt mir eine Durchfahrtsbreite ohne Spiegel. Es ist auch nicht neu, dass in Deutschland das Maß in den Papieren ohne Spiegel ist. Wenn ich weiß das mein Fahrzeug dort mit knapp 1,90m angegeben ist, dann muss ich kein Genie sein um zu wissen, dass mein Fahrzeug mit Spiegel mehr als 2m hat.

  • Die Spiegel werden vermutlich nicht berücksichtigt, da die nicht "fest" sind, sondern eingeklappt werden können.

    Und die Werte im Schein sind ja nicht primär dazu da, festzustellen wie breit das Auto während der Fahrt ist, sondern beschreiben allgemein die Abmessungen der Karosserie.

    Fahrradrträger und Dachboxen ändern ja auch die tatsächlichen Maße, da muss man ja auch selbst dran denken.

  • Das war von mir auch kein "möglicherweise" WENN, sondern ein "feststellendes" WENN (wenn das so ist, dann ist die Konsequenz daraus usw.).
    Die Verbotszeichen und deren Bedeutung sind mir schon bekannt.
    Da der Gesetzgeber konkrete Maße bei der Breitenbeschränkung macht, sollte er die auch in den gesetzlich vorgeschriebenen Papieren (Zulassungsbescheinigung I und II) für jeden erkennbar angeben. Bei allen anderen Maßen wird das doch auch gemacht. Und die exakten Außenmaße sind doch aus der Fahrgestellnummer auslesbar.
    sagausi
    Die Zulassungsbescheinigung II muß im Straßenverkehr mitgeführt werden, um einerseits die Identifizierung des Fahrzeughalters wegen seiner Halterhaftung zu ermöglichen und um mögliche nächträgliche Veränderungen (unerlaubte Bereifung usw.) feststellen zu können. Die Angaben gehen also weit über eine "allgemeine Beschreibung" hinaus.
    Und: Dachboxen und Fahrradträger gehören nicht zum Fahrzeug, die Spiegel aber schon.

    Wir werden die Praxis des KBA durch unsere Beiträge hier bestimmt nicht ändern ...

  • Und: Dachboxen und Fahrradträger gehören nicht zum Fahrzeug, die Spiegel aber schon.

    ja natürlich aber die Außenmaße ohne Spiegel sind unveränderlich. Mit Spiegel aber schon. Ich erinnere nur mal an Wohnwagengespanne und deren Extraspiegel u.s.w. Muss dafür dann noch ein extra Eintrag in die Zulassung? Wo willst du da die Grenze ziehen. Ich finde die aktuelle Regelung völlig ok und sind wir mal ehrlich, wenn jemand die Breite seines Fahrzeugs nicht kennt, dann läuft da sowieso irgendetwas falsch.