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Wie ist eure Meinung dazu?
Hi, eigentlich ziemlich cool, sieht aber auf dem Bild so aus, als wäre der Schriftzug so positioniert, dass er nicht vollständig ausgeleuchtet ist. (unten)
Wie steht's denn mit der Zulässigkeit? Gibt es hierzu Informationen?
Danke und schönen Gruß
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Hmmm, irgendwie hab ich jetzt versehentlich meinen Kommentar in das Zitat hineingeschrieben
also hier nochmal...
Hi, eigentlich ziemlich cool, sieht aber auf dem Bild so aus, als wäre der Schriftzug so positioniert, dass er nicht vollständig ausgeleuchtet ist. (unten)
Wie steht's denn mit der Zulässigkeit? Gibt es hierzu Informationen?
Danke und schönen Gruß
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würde mich auch interessieren.... wie das die StVZO sieht...
...sind da fitte Leute bei uns im Forum ( DEKRA / TüV)???
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Hmmm, irgendwie hab ich jetzt versehentlich meinen Kommentar in das Zitat hineingeschrieben
also hier nochmal...
Hi, eigentlich ziemlich cool, sieht aber auf dem Bild so aus, als wäre der Schriftzug so positioniert, dass er nicht vollständig ausgeleuchtet ist. (unten)
Wie steht's denn mit der Zulässigkeit? Gibt es hierzu Informationen?
Danke und schönen Gruß
Dass mit der Zulässigkeit habe ich mich auch schon gefragt, ich glaube nicht dass der TÜV davon begeistert ist.
Ich hatte mal einen Golf mit 3. Bremsleuchte wo 3 Lämpchen def. waren, das hat er bemängelt. Hier werden ja auch LED verdeckt.
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In der StVZo §53 Schlussleuchten, Bremsleuchten, Rückstrahler
steht
"Kraftfahrzeuge und ihre Anhänger müssen hinten mit zwei ausreichend wirkenden Schlussleuchten für rotes Licht ausgerüstet sein"
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Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Nach 76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48 ist eine 3. Bremsleuchte für Fahrzeuge der Kategorie M1 vorgeschrieben, darunter fällt der Kodiaq.
Die Bremsleuchte wiederum hat ihre Zulassung nur in unveränderter Form, klebt man etwas drüber verändert man das Erscheinungsbild und sie verliert die Betriebserlaubnis (und damit das Fahrzeug). Also ab zur Einzelabnahme für den hässlichen Aufkleber Wird dort wohl kaum durchgehen.
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Das ist aber nur die halbe Wahrheit. Nach 76/756/EWG in Verbindung mit ECE-R48 ist eine 3. Bremsleuchte für Fahrzeuge der Kategorie M1 vorgeschrieben, darunter fällt der Kodiaq.
Die Bremsleuchte wiederum hat ihre Zulassung nur in unveränderter Form, klebt man etwas drüber verändert man das Erscheinungsbild und sie verliert die Betriebserlaubnis (und damit das Fahrzeug). Also ab zur Einzelabnahme für den hässlichen Aufkleber Wird dort wohl kaum durchgehen.
Da war meine Vermutung (#6) ja schon fast richtig.....
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Das ist noch schlimmer als diese Sprays, um die Rückleuchten schwarz einzufärben.
Ist eine Veränderung an der Funktionsweise der Fahrzeugbeleuchtung und wird mit Erlöschen der Betriebserlaubnis bestraft.
Bezeichnend ist ja auch schon die rechtliche Information des Verkäufers:
天河区华美路元敦北三街4号301室
510520 广州, 廣東省
中國
Manchmal ist man bei uns schon sehr überbürokratisch, was Veränderungen am Fahrzeug betrifft... aber wie so vieles im Internet, was man für Autos findet: Nur weil man es kaufen kann, ist es noch lange nicht erlaubt. Auf Privatgelände, Nürburgring oder Showrooms kein Thema, nur auf die öffentliche Straße darf man damit natürlich nicht.
Kleines Schmankerl am Rande: bei Sportbooten auf dem Trailer muss die Schraube geschützt werden, damit sich kein Fußgänger verletzen kann... dafür reicht auch eine ganz einfache Plastiktüte vom Supermarkt... wenn einer den Sinn hinter der Regel verstanden hat, würde ich mich sehr über eine PN freuen!
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Das ist ja mal richtig toll??
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Das ist ja super. Den hätte ich gerne, wo kann ich den erwerben ?
Bitte unbedingt melden, bin begeistert.
Gruß
AudiMQ
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Das ist ja super. Den hätte ich gerne, wo kann ich den erwerben ?
Bitte unbedingt melden, bin begeistert.
Gruß
AudiMQ
Hallo AudiMQ,
in welcher Größe würdest du bestellen? ich kann noch nichts ausmessen. Meiner soll diese Woche erst die Bärenhöhle verlassen. Würde ja eigentlich unter der Heckleuchte und Schriftzug am Besten passen. was meinst du?
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Hallo Ecke,
ich habe soeben die Version mit 11 x 4 Zoll = etwa 28 x 10 cm bestellt.
Erscheint mir groß genug. Größer würde wohl etwas zu groß erscheinen.
Gruß
AudiMQ
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So wie ich das lese, ist die Folie perforiert, also nicht blickdicht. Im Text heißt es weiter, sie wäre ausschließlich für die Heckscheibe zugelassen.
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Und was sollte an dieser Folie evtl. nicht zugelassen sein.
Es gibt keinen Paragrafen der verbietet eine Heckscheibe blickdicht zu folieren.
Es ist lediglich vorgeschrieben das in diesem Fall an beiden Seiten des Fahrzeuges ein Außenspiegel vorhanden sein muß.
Es gibt unzählige Fahrzeuge zb. Transporter die gar keine Heckscheibe haben.
Also alles Zinnober mit ABE usw.
Gruß
AudiMQ
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Hallo AudiMQ, meine Bestellung wurde versandt.
Mal sehen wann sie eintrifft. kann sie nur noch nicht anbringen, da das Bärchen mir noch fehlt. Kannst ja mal ein Bild reinstellen, wenn du deinen Aufkleber angebracht hast.
Gruß Ecke
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