AHK für Model 2024

  • Angaben zum KodiaQ
    Skoda Kodiaq EZ 02.22 2.0 TDI 200 PS

    Hallo,


    ich fahre aktuell einen Kodiaq 2.0 TDI 200 PS Diesel.

    EZ 02.2022. Gelaest 24 Monate 40TKM im Jahr

    Ich habe eine abnehmbare AHK extern nachrüsten
    lassen. Alles Prima.


    Ich möchte jetzt einen neuen Kodiaq 2024 bestellen.

    Kann ich die AHK von meinem jetzigen Kodiaq aus 2022 NS7
    auf den neuen Kodiaq 2024 umbauen lassen.


    Kann jemand dazu etwas sagen ?


    Danke für die Infos.


    Paul

  • Beim neuen kannst du beim bestellen nur die halbautomatische dazu bestellen. Die auch nicht so teuer ist.


    Insofern ist die Frage, auch wenn es gehen würde, ob es sich lohnt?


    Abbau der alten und Anbau der neuen dürfte einige Arbeitsstunden sein. Und dann musst die immer an- und abbauen statt entspannt mit Knopfdruck.

  • Ich habe bei meinem Mj21 gerade die Originale schwenkbare AHK nachrüsten lassen. Es gibt bereits ab Mj21 nur noch diese schwenkbare zum nachrüsten. Die abnehmbare wurde laut :) als nicht mehr freigegeben gekennzeichnet und ist auch nicht mehr bestellbar.


    Bei einem 2024er Modell gehe ich stark davon aus, dass deine "alte" AHK weder die Typenzulassung besitzt noch dass man diese in irgendeiner Form sauber in das MIB integriert und freigeschaltet bekommt. Hier greift dann der Komponentenschutz ein. Ohne einen sog. Maßnahme-Code seitens des Herstellers geht da nix mehr.

  • Man kann AHKs auch von externen Anbietern nachrüsten lassen, nicht nur von Skoda. Dazu gibt es eine ABE, mit dieser versichert der Hersteller der AHK, dass sein Produkt alle Zulassungzechnischen Eigenschaften erfüllt, da hat Skoda relativ wenig mit zu tun. Kann mir nicht vorstellen, dass die ganzen Hersteller von Zubehör bei diversen Autoherstellern hausieren gehen um nach ner Genehmigung zu fragen, sondern es nur gegenüber dem TÜV oder so nachweisen.


    Ob das Fahrwerk das selbe ist denke ich nicht zu 100%, aber was hat das mit der AHK zu tun? Da müsste der Unterbau der Heckschürze gleich sein.

    Ich vermute mal, dass selbst wenn die Teile absolut identisch sind, es (noch) keine Zulassung geben wird.



    Was hat die AHK mit dem MIB zu tun?

  • Was hat die AHK mit dem MIB zu tun?

    Ganz viel sogar! Die AHK muss mit dem Steuergerät an das MIB angelernt werden, damit auch Parksensoren sowie Gespann Stabilisierung, Ansprechen der Elektrik etc. voll funktionsfähig sind. Ich kenne etliche Leute mit einer "billo" AHK vom sonst woher gekauft und haben alle die selben Probleme mit Parksensoren mit und ohne Hänger, seit dem die AHK verbaut wurde. Ebenfalls kann es auch nach einem größeren Update dazu kommen, dass manuell codierte Einträge im System wieder überschrieben wurden, und die AHK somit dem System wieder unbekannt ist und nicht korrekt funktioniert.


    Aber jeder kann doch seine eigenen Erfahrungen machen.....Ein Forum lebt ja von Erfahrungen und Wissen ;)

  • Das ganze ist mittlerweile dank Komponentenschutz etc. noch stressiger geworden...leider eine falsche Entwicklung...gerade für den Wettbewerb und die freien Werkstätten. :(

  • Und dann musst die immer an- und abbauen statt entspannt mit Knopfdruck.

    Moin.

    Warum sollte das jemand tun? Lass doch dran den Haken, wen stört der? Bei einem PKW, gut meinetwegen aber bei einem SUV?

    Ebenfalls kann es auch nach einem größeren Update dazu kommen, dass manuell codierte Einträge im System wieder überschrieben wurden, und die AHK somit dem System wieder unbekannt ist und nicht korrekt funktioniert.

    Das kann aber eigentlich nur passieren, wenn das Update wirklich riesig ist und somit dann dafür auch ein Werkstattbesuch fällig ist. Dann wird der :) nämlich einen Soll/Ist-Abgleich machen und alles rausschmeißen was da nicht hingehört. Sonst eher unwahrscheinlich. Bislang ist noch keine meine Codierungen/Anpassungen durch den Besuch beim :) rausgeflogen.


    Das ganze ist mittlerweile dank Komponentenschutz etc. noch stressiger geworden...leider eine falsche Entwicklung...gerade für den Wettbewerb und die freien Werkstätten. :(

    Tja, das ist leider so. Wettbewerb will man ja nicht haben. Dieser Trend ist leider in allen Gewerken zu verzeichnen.

  • Warum sollte das jemand tun? Lass doch dran den Haken, wen stört der? Bei einem PKW, gut meinetwegen aber bei einem SUV?

    Moin,


    ich habe mal gelesen, dass die Versicherungen bei Schäden (am Unfallgegner) Probleme machen, falls eine abnehmbare AHK ohne Grund montiert ist.


    Ist sie fest montiert, dann kein Problem.


    Grüße,

    Bärtram.

  • Ja, angeblich, weil der Schaden ohne AHK beim Gegenüber geringer hätte sein können. Das halte ich aber für ein Gerücht, weil das rechtlich überhaupt nicht durchsetzbar wäre. Da müsste die Versicherung ja beweisen, dass es tatsächlich der Fall gewesen wäre.

    Ein Gesetz dazu gibt es nicht und alle anderen "Berichte" sind im Konjunktiv verfasst ohne klare Aussage. "Es könnte sein, dass man eine Teilschuld bekommt, weil der Schaden höher sein könnte, eindeutige Aussagen oder Gerichtsurteile dazu gibt es keine".

  • Das halte ich aber für ein Gerücht, weil das rechtlich überhaupt nicht durchsetzbar wäre. Da müsste die Versicherung ja beweisen, dass es tatsächlich der Fall gewesen wäre.

    Moin.

    Richtig. Das ist ein Märchen, das immer mal wieder auftaucht. Selbst wenn eine Versicherung mit solchen Sachen um die Ecke kommt, reicht in der Regel schon die Drohung mit einem Anwalt. Selbst eine Teilschuld ist völlig undenkbar, weil es zum Einen keinen rechtlichen Hintergrund gibt der besagt, dass ich die AHK bei nicht Benutzung einzuklappen habe und zum Anderen weist mich das Fahrzeug ja auch nicht in irgendeiner Form daraufhin das die unbenutzte AHK noch ausgeklappt ist. Außerdem gibt es ja noch unzählige Fahrzeuge mit starrer AHK. Was ist dann mit denen? Bekommen die von der Versicherung dann einen gesonderten Vertrag? Ne ne, das ist Wunschdenken seitens der Versicherer

  • Naja, zumindest empfiehlt es auch der ADAC.

    Es hat ja auch niemand gesagt, dass du nicht bei jeder Nichtbenutzung des Hakens diesen nicht einklappen darfst, sondern nicht musst.

    Fest montierte sind nicht abnehmbar, insofern erübrigt sich der Hinweis dazu.

    ich bin nicht der Meinung, dass sich das erübrigt. Das würde ja bedeuten, das zwei völlig identische Versicherungsverträge im Schadensfall unterschiedlich bearbeitet werden nur weil an dem einen Fahrzeug ein fester Haken und an dem anderen Fahrzeug ein abnehmbarer Haken ist. Das wäre anders, wenn es einen Punkt AHK im Vertrag geben würde aber den gibt es meines Wissens nicht. Jedenfalls noch nicht. Also mach wie du denkst. Ich für mein Teil, bekomme jedenfalls weder ein schlechtes Gewissen noch hektische Flecken wenn die AHK nicht eingeklappt ist.

  • Naja, zumindest empfiehlt es auch der ADAC. Und unnötige Gerichtsverfahren braucht keiner:

    https://www.motointegrator.de/…2%80%93_Strafe_oder_nicht


    Fest montierte sind nicht abnehmbar, insofern erübrigt sich der Hinweis dazu.

    Ja, wie ich schon geschrieben habe , der Text besteht aus Mutmaßungen und es wird sogar geschrieben, dass es für die Vermutungen keine Belege gibt.


    Und die "Gründe" sind auch an den Haaren herbei gezogen und total durchmischt.

    Wenn ich beim rangieren mit AHK wo gegen fahre, brauche ich mir keine Gedanken um eine Teilschuld zu machen, dann bin ich zu 100% Schuld, unabhängig ob ich ne AHK oder nen Schneepflug am Auto habe. Und wenn jemand gegen ein stehendes Fahrzeug fährt beim rangieren, ist der zu 100% Schuld. Sonst müssten ungünstig am Wegesrand platzierte Steine auch ne Teilschuld bekommen, ohne deren Existenz, hätte es ja auch kein Schaden gegeben.


    Fakt ist, dass so eine Behauptung von der Versicherung nicht belegt werden kann und deshalb kommt sie damit nicht durch.

    Wenn es zu einem Unfall mit überhöhter Geschwindigkeit kommt, kann man durch Berechnen belegen, dass man mit angepasster Geschwindigkeit vorher hätte Bremsen können.

    Aber mit der AHK, was will die Versicherung machen? Unfall reproduzieren ohne AHK und vergleichen?