Preiserhöhung / Leasing ?

  • Hallo zusammen, Mal eine Frage an die Spezialisten.

    Vorab muss ich gleich sagen dass mir mein Firmenleasing Mensch und auch der Händler die Frage nicht beantworten oder nicht wollen.

    Folgendes:

    - Fahrzeug bestellt: November 2019 für 46016 Euro laut Konfigurator. Auftragsbestätigung noch im November.

    - erste Preiserhöhung um ca. 800 bei der Anpassung und Entfeinerung in KW48 in 2019

    - Liefertermin wäre regular jetzt im Mai. Nun durch Corona ist er eventuell noch gar nicht gebaut. Laut jetziger Konfiguration würde er aber schon 2200 Euro mehr kosten und bei meiner Konfi müsste ich das beheizte Lenkrad mit nehmen.


    Wie wirkt sich das alles jetzt auf meine Leasing und auf meine 1% Regel aus.


    Bekomme ich den für die ursprünglichen 46tsd oder jetzt mit Zwangs- beheizten Lenkrad für 48tsd.

    Ich hab keine Ahnung und wie gesagt die zuständigen Leute können oder wollen mir da keine Antwort geben. :(


    Danke euch.

    :) Heko

  • Preiserhöhungen können nach einer Lieferzeit größer 4 Monate bis zu maximal 5% des Kaufpreises/Listenpreises an den Kunden weitergegeben werden. Wenn es mehr als 5% sind, hast Du ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag.

    Ansonsten hast Du halt nen höheren Bruttolistenpreis (gilt ja der Tag der Zulassung) mit allen Folgen für die 1% Regelung.

  • Echt?


    Mein Fuhrpark Leiter meinte heute "bestellt ist zum Preis x und auch so bestätigt. Vertrag ist Vertrag.

    Das Autohaus müsse ihn zum vereinbarten Preis liefern"

    Keine Ahnung :/

    Theoretisch müssten wir ihn ja dann abbestellen, sprich stornieren. Denn er passte mit dem ursprünglichen Preis gerade so in unsere Leasing Rate. Das würde er dann jetzt nicht mehr.

    :) Heko

  • Nach dem üblichen Skoda Kaufvetrag gibt es da keine Preisänderungsklausel. Es gilt ein Preisschutz. Ich hatte das damals auch als ich meinen bestellt hatte und da kam ein Modelljahrwechsel und eine Preiserhöhung während der Lieferzeit. Mein Händler meinte damals, es gilt der Preis der Bestellung. Und das würde ich auch beim Leasing so sehen. Wie gesagt ich rede hier vom Kauf beim Skoda Vetragshändler, bei EU Fahrzeughändlern kann es durchaus andere Regelungen geben.

  • Es gibt wohl so eine generelle Preisklausel die besagt daß der Hersteller und der Händler eine Preisanpassung / Erhöhung weiter an den Endkunden geben kann, wenn die vereinbarte Lieferzeit länger als 4 Monate ist. Das heißt eine Preisbindung wäre nicht länger als 4 Monate. Das betrifft hier ja glaub ich fast jeden.

    :) Heko

  • Aber nicht in den üblichen Verträgen "verbindliche Bestellung eines Skoda Kraftfahrzeugs". Ich habe gestern extra nochmal in der Bestellung von meinem Zweitauto dem Fabia aus Sept. 2018 nachgelesen. Der hatte insgesamt 9 Monate Lieferzeit und neben der allgemeinen Preiserhöhung auch noch eine 2. weil der ursprünglich als Clever bestellt war, dann aber auf Soleil umgestellt wurde. Und ich habe den Preis bezahlt, der auf der Bestellung stand.

  • dann hoffe ich mal das du Recht behältst.

    :) Heko

  • Wenn ich dran denke kann ich ja heute Abend mal die Allgemeinen Vetragsbedingungen einscannen und Dir zukommen lassen. Du wirst ja vermutlich nicht den Original Kaufvertrag bzw. die verbindliche Bestellung haben. Das hat ja sicher die Leasingfirma.

  • Heko : Du stellst hier verschiedene Punkte in den Raum. Ich versuche mal mein Glück:

    1. Grundlage für die 1% Regelung: Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt. Betriebliche Besonderheiten auf der Käuferseite bleiben unberücksichtigt. Es kommt nur ein Bruttolistenpreis infrage, zu dem das Fahrzeug als Privatkunde erworben werden könnte.
    2. Und wenn dir dein Fuhrparkleiter das so sagt, hat er ja sicher kein Problem damit, dir das schriftlich, bspw. per Mail zu bestätigen. ;) Dann ist das Thema auch geklärt.
    3. Was die Ausstattung angeht, hier würde ich vermuten, dass, wenn Du sich in der von Dir bestellten Ausstattungslinie oder Paket eine Änderung ergibt, Du nicht nur Entfeinerungen, sondern auch Verbesserungen bekommst.
  • Wenn ich dran denke kann ich ja heute Abend mal die Allgemeinen Vetragsbedingungen einscannen und Dir zukommen lassen. Du wirst ja vermutlich nicht den Original Kaufvertrag bzw. die verbindliche Bestellung haben. Das hat ja sicher die Leasingfirma.

    das wäre gut. Danke

    :) Heko

  • Hab Dir schon eine PN geschickt.

  • Heko : Du stellst hier verschiedene Punkte in den Raum. Ich versuche mal mein Glück:

    1. Grundlage für die 1% Regelung: Die private Nutzung des Dienstwagens ist monatlich mit 1 % des inländischen Bruttolistenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung anzusetzen. Abzustellen ist auf die an diesem Stichtag maßgebende Preisempfehlung des Herstellers, die für den Endverkauf des tatsächlich genutzten Fahrzeugmodells auf dem inländischen Neuwagenmarkt gilt. Betriebliche Besonderheiten auf der Käuferseite bleiben unberücksichtigt. Es kommt nur ein Bruttolistenpreis infrage, zu dem das Fahrzeug als Privatkunde erworben werden könnte.
    2. Und wenn dir dein Fuhrparkleiter das so sagt, hat er ja sicher kein Problem damit, dir das schriftlich, bspw. per Mail zu bestätigen. ;) Dann ist das Thema auch geklärt.
    3. Was die Ausstattung angeht, hier würde ich vermuten, dass, wenn Du sich in der von Dir bestellten Ausstattungslinie oder Paket eine Änderung ergibt, Du nicht nur Entfeinerungen, sondern auch Verbesserungen bekommst.

    Ehrlicher Weise muss ich sagen das mich nur die Erhöhung des Kaufpreises und dadurch die Erhöhung des 1 % nicht wirklich stört. Das wären gerade 20 Euro die ich mehr versteuern müsste.

    Mir geht es eher darum das wir intern eine Obergrenze der Leasing-Rate haben und jeder schaut das er diese natürlich so weit es geht ausnutzt (solange der Chef es bezahlt, warum nicht). Bedeutet das meiner bis auf 2 Euro an der Obergrenze ist. Nun kommt Mal hypothetisch gesprochen der Händler dann mit den 2200 Euro mehr daher und einer höheren Rate.

    Kann mein Chef ihn dann stornieren??? Kann er mir den Aufpreis der Leasing-Rate aufdrücken??? Oder muss er in dem Fall für mich die nächsten drei Jahre eine höhere Rate zahlen als bei den Kollegen???


    Das sind alles nur Überlegungen von mir. Am Ende ist vielleicht alles gut und er kommt zum vereinbarten Preis aus November 2019.

    Wäre als letztes die Frage, was ist mit dem beheizten Lenkrad das man jetzt bei irgendeinem Paket, weiß gerade nicht was, dazu nehmen muss. Kommt das bei mir so mit oder bekomme ich das Paket ohne die Zwangsabnahme.

    :) Heko

  • Heko Also sind für Dich die Punkte 2 und 3 relevant.

    Zu 2: Da ich/wir die internen Regelungen in eurer Firma nicht kennen, werden unsere Antworten und deren Verlässlichkeit vergleichbar mit Kaffeesatzleserei sein. Und ich vermute, dass dein Arbeitgeber kein 3-Mann-Betrieb ist, daher wäre eine Möglichkeit, die von mir erwähnte schriftliche Bestätigung der Aussage des Fuhrparkleiters, aber möglicherweise gibt es ja weitere Personen/Abteilungen/Gremien (Betriebsrat?), die Dir bei der Recherche oder einer belastbaren Auskunft helfen können.

    Zu 3: Und was das Lenkrad angeht, da habe ich meine Meinung zu gesagt. Wenn der Wagen gebaut wird und zu dem Zeitpunkt zu dem Paket X das beheizbare LR gehört (direkt oder als verpflichtende Option), wird das sicher mit dabei sein. Wenn das LR, so wie ich dich verstehe, nicht Bestandteil des Paketes, aber Pflichtoption sein, wird das Werk das sicher berechnen. Ob und wie das dann von dem Händler und deinem AG ver- oder weiterberechnet wird, ist dann sicher wieder eine andere Frage. Wenn das Fahrzeug noch nicht gebaut ist, kann evt. die Bestellung aber noch geändert werden? Aber auch da sind wieder unbekannte Variablen im Spiel. Was sicher nicht sein wird, dass sich am Band in der Produktion jemand hinstellt und dein Fahrzeug vom Standard abweichen lässt.

  • Heko Also sind für Dich die Punkte 2 und 3 relevant.

    Zu 2: Da ich/wir die internen Regelungen in eurer Firma nicht kennen, werden unsere Antworten und deren Verlässlichkeit vergleichbar mit Kaffeesatzleserei sein. Und ich vermute, dass dein Arbeitgeber kein 3-Mann-Betrieb ist, daher wäre eine Möglichkeit, die von mir erwähnte schriftliche Bestätigung der Aussage des Fuhrparkleiters, aber möglicherweise gibt es ja weitere Personen/Abteilungen/Gremien (Betriebsrat?), die Dir bei der Recherche oder einer belastbaren Auskunft helfen können.

    Zu 3: Und was das Lenkrad angeht, da habe ich meine Meinung zu gesagt. Wenn der Wagen gebaut wird und zu dem Zeitpunkt zu dem Paket X das beheizbare LR gehört (direkt oder als verpflichtende Option), wird das sicher mit dabei sein. Wenn das LR, so wie ich dich verstehe, nicht Bestandteil des Paketes, aber Pflichtoption sein, wird das Werk das sicher berechnen. Ob und wie das dann von dem Händler und deinem AG ver- oder weiterberechnet wird, ist dann sicher wieder eine andere Frage. Wenn das Fahrzeug noch nicht gebaut ist, kann evt. die Bestellung aber noch geändert werden? Aber auch da sind wieder unbekannte Variablen im Spiel. Was sicher nicht sein wird, dass sich am Band in der Produktion jemand hinstellt und dein Fahrzeug vom Standard abweichen lässt.

    Ich weiß das dies alles Kaffeesatz Leserei ist, vielleicht ist das auch nur ein Thema mit dem ich mich beschäftige weil ich es nun langsam nicht mehr erwarten kann bis er kommt.


    Punkt2, zum Thema Bestätigung seitens meines Fuhrpark Leiters ist zu sagen daß der ja der Meinung ist das der Wagen so kommt wie er bestellt wurde. Müssen wir also abwarten. Glaube er hat auch keine Ahnung und auch keinen Bock jetzt noch beim Händler nach zu fragen.


    Punkt3, muss ich ja sagen, ich glaube nicht daß er durch Corona schon gebaut ist. Planmäßig sollte er jetzt im Mai kommen, der Händler hat aber wie bei vielen hier derzeit keinerlei Infos wann und schon gebaut etc.

    Sollte er nun wie du sagst erst gebaut werden und das beheizte LR ist dabei, bin ich nicht böse, das sind 140Euro und eine Leasing- Raten Steigeung von vielleicht 1,50Euro die ich auch bezahlen würde.

    Aber wie gesagt wenn er dann 2200 mehr kostet wird's spannend.

    :) Heko

  • Keep us posted, please:!: :thumbup:

  • mach ich... Danke für die Tips..:thumbup:

    :) Heko

  • Wenn ich einfach nur logisch und "buchhalterisch" überlege, kann es nur so sein, den Bruttolistenpreis anzugeben, den die Firma endgültig für deinen Dienstwagen bezahlt hat, bzw. für die Leasingkondition bezahlt hat. Denn bei der Firmenwagenanmeldung auf deine monatlichen Brutto-Netto-Abrechnung muss ja eine gewisse "Vorlage" anhand vom Kauf- oder Leasingvertrag her.

    Das bedeutet wiederum, es ist maßgebend, was die Firma an die Leasinggesellschaft jetzt bezahlen muss. Das kann man ja herausfinden anhand von Bestellbestätigungen, etc.

    Wenn du jetzt zum Zeitpunkt der Autobestellung eine Bestellbestätigung mit -2200 € erhalten hast, dann gilt das erst einmal so. Wenn aus irgendwelchen Klauseln oder internen AGBs eine Preiserhöhung auf dein bestelltes Auto nach einer gewissen Zeit stattfindet, muss die Firma darüber selbstverständlich in schriftlicher Form informiert werden. Da würde ich in euer Firma beim Zuständigen nachfragen und mich darauf verlassen, ob da etwas gekommen ist. Ansonsten würde ich mir auch keine weiteren Sorgen oder Gedanken machen.


    Dabei gilt auch hier: Corona-Zeit = Ausnahmezeit.

  • KF-System

    Hat das Thema geschlossen.